Die EU-Kommission hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Internetriesen Google eröffnet. Im Fokus steht der Verdacht, dass der Konzern für seine KI-generierten Suchergebnisse systematisch fremde Webinhalte verwertet, ohne die Urheber angemessen zu entschädigen.
Diese speziellen Suchergebnisse, die seit mehreren Monaten an prominenter Stelle in der Google-Suche platziert werden, speisen sich aus frei zugänglichen Quellen wie Wikipedia-Artikeln und Nachrichtenportalen.
Die Wettbewerbshüter in Brüssel vermuten einen doppelten Rechtsverstoß: Einerseits zahle Google den Betreibern der genutzten Websites keine angemessene Vergütung, andererseits räume der Konzern ihnen keine Möglichkeit ein, die Verwendung ihrer Inhalte zu untersagen. Zusätzlich steht der Vorwurf im Raum, dass Google auch Youtube-Material für KI-Trainingszwecke nutzt, ohne die Content-Ersteller finanziell zu beteiligen.
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Mögliche Verstöße
Diese Praktiken könnten nicht nur urheberrechtliche Bestimmungen verletzen, sondern auch Googles ohnehin dominante Marktposition im Wettbewerb mit anderen KI-Anbietern weiter festigen. Bei einer Bestätigung der Vorwürfe droht dem Technologiekonzern eine empfindliche Geldstrafe – bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes könnten fällig werden.
Frühere Strafen
Es wäre nicht die erste kostspielige Auseinandersetzung mit den europäischen Wettbewerbshütern: Erst im September verhängte die EU-Kommission gegen Google eine Strafzahlung von knapp 3 Milliarden Euro wegen Verstößen im Werbegeschäft.
Für die aktuellen Untersuchungen wurde bislang kein zeitlicher Rahmen festgelegt.