Vom Ministersessel in die Zelle: Karl-Heinz Grasser muss die Feiertage noch im Gefängnis verbringen, bevor er im Jänner mit Fußfessel nach Hause darf.
Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird die Feiertage noch hinter Gittern verbringen müssen, bevor er Anfang Jänner in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln kann. Wie aus verlässlichen Kreisen am Donnerstag bekannt wurde, erhält der seit Juni in der Justizanstalt Innsbruck inhaftierte 56-Jährige nach Weihnachten und dem Jahreswechsel eine elektronische Fußfessel.
Grasser, der zunächst der FPÖ angehörte und später der ÖVP nahestand, wurde Ende März vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Höchstgericht bestätigte damit den Schuldspruch wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren. Nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe kann Grasser voraussichtlich mit einer bedingten Entlassung rechnen.
Gesundheitliche Probleme
Bereits Anfang September hatten Grassers Rechtsvertreter einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest gestellt. Im selben Monat sorgte der ehemalige Minister, der das Finanzressort von 2000 bis 2007 führte, für Schlagzeilen, als er sich aufgrund eines akuten gesundheitlichen Problems einer Notoperation in der Innsbrucker Klinik unterziehen musste. Der Eingriff hatte einen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt zur Folge.
Privates Leben
Der aus Kärnten stammende Grasser lebt seit geraumer Zeit mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Erbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, sowie der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel. Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung zu vier Jahren Haft im Buwog-Prozess besteht für Grasser die Möglichkeit, nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe vorzeitig entlassen zu werden.
Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung zu vier Jahren Haft im Buwog-Prozess besteht für Grasser die Möglichkeit, nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe vorzeitig entlassen zu werden.