Neue Spielregeln für Österreichs Wohnungsmarkt: Das frisch beschlossene Mietenpaket bringt ab 2026 weitreichende Änderungen – besonders bei Befristungen.
Am Donnerstag hat der Nationalrat das Mietenpaket verabschiedet, das ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten wird. Das beschlossene 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz umfasst mehrere Änderungen im Mietrechtsgesetz und Richtwertgesetz sowie die Einführung des neuen Mieten-Wertsicherungsgesetzes. Eine der zentralen Neuerungen betrifft die gesetzliche Mindestbefristungsdauer bei Wohnungsmietverträgen, die künftig angehoben wird.
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Rechtliche Grauzonen
Wohnrechtsexperte Kothbauer weist in diesem Zusammenhang auf rechtliche Grauzonen bei stillschweigenden Vertragsverlängerungen hin.