Nach zähen Verhandlungen steht die größte Wehrdienstreform seit Jahren – mit neuen Regeln, mehr Geld und einem heiklen Kompromiss.
Kurz vor Beginn des Sommerministerrats am Montag – die Uhr zeigte knapp vor 14 Uhr – zeichnete sich eine Einigung in der lange umstrittenen Frage der Wehrdienstreform ab. Die Koalition verständigte sich auf eine umfassende Neugestaltung sowohl des Wehr- als auch des Zivildienstes.
Für den Grundwehrdienst einigte man sich auf das Modell „6 plus 3″: Der Dienst wird um drei Monate verlängert, unmittelbar daran anschließend sind verpflichtende Truppenübungen vorgesehen, und innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren sind zusätzliche Milizübungen zu absolvieren. Um den Dienst beim Bundesheer attraktiver zu gestalten, werden erstmals Urlaubstage für Grundwehrdiener eingeführt; die monatliche Vergütung steigt auf 1.000 Euro. Bisher lag die Vergütung bei rund 600 Euro pro Monat. In Kraft treten soll das neue Modell mit Jänner 2027.
Streit um Zivildienst
Während ÖVP, SPÖ und Neos beim Grundwehrdienst rasch auf einen gemeinsamen Nenner kamen, gestalteten sich die Verhandlungen über den Zivildienst bis zuletzt schwierig. Die Neos lehnten eine verpflichtende Verlängerung des Ersatzdienstes ab, die ÖVP hingegen drängte auf eine Ausdehnung auf zwölf Monate.
Der erzielte Kompromiss sieht nun ein „9 plus 2″-Modell vor, bei dem die zusätzlichen zwei Monate in Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung zeitlich flexibel absolviert werden können. Im ersten Jahr bleibt diese Verlängerung freiwillig; ab dem zweiten Jahr greift eine sogenannte Wehrdienst-Garantie. Sinkt die Zahl der Grundwehrdiener um mehr als 7,5 Prozent unter die Marke von 15.000, wird die Verlängerung des Zivildienstes verpflichtend.
Zweidrittelmehrheit nötig
Im nächsten Schritt wollen die Koalitionsparteien das Gespräch mit der Opposition suchen, um die für eine Beschlussfassung erforderliche Zweidrittelmehrheit im Parlament sicherzustellen. Die freiwillige Verlängerung des Zivildienstes ist bereits im Regierungsprogramm verankert und könnte unmittelbar umgesetzt werden.
Eine verpflichtende Regelung hingegen bedarf zwingend der Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten.