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Leitkulturpflicht

Neues Dokument: Asylwerber müssen westliche Werte akzeptieren

Neues Dokument: Asylwerber müssen westliche Werte akzeptieren
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Wer in der Steiermark Grundversorgung beantragt, unterschreibt künftig mehr als nur einen Antrag – ein neues Dokument setzt klare Bedingungen.

Asylwerberinnen und Asylwerber, die in der Steiermark um Grundversorgung ansuchen, müssen künftig ein neues Regelwerk unterzeichnen. Das Dokument, das im Zuge des Antrags vorgelegt wird, verpflichtet die Unterzeichnenden zur Anerkennung der „christlich-abendländischen Leitkultur“ sowie „westlicher Werte“. Die neuen Verhaltensregeln stellen eine Erweiterung der bisherigen Integrationserklärung dar und gelten ab sofort für alle Antragstellenden.

„Das dreiteilige Schriftstück klärt Personen, die um Grundversorgung ansuchen, unmissverständlich darüber auf, dass ein Antrag auf internationalen Schutz keinen Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthalt in Österreich begründet und selbst eine positive Entscheidung im Asylverfahren lediglich einen befristeten Schutzstatus vermittelt“, geht aus der Aussendung von Amesbauer hervor.

Amesbauers Erklärung

Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) erklärte am Montag, die neuen Verhaltensregeln seien der logische Folgeschritt nach der bereits vor wenigen Wochen in Kraft getretenen Gesetzesreform sowie der neuen Hausordnung. Die Reform des Steiermärkischen Grundversorgungsgesetzes ist am 12. Juni 2026 in Kraft getreten und knüpft Leistungen der Grundversorgung daran, dass sich betroffene Personen – sofern arbeitsrechtlich zulässig – nachweislich um Erwerbsmöglichkeiten bemühen. Das neue Dokument weise zudem darauf hin, dass bei einer rechtskräftigen Ablehnung des Asylantrags oder beim Wegfall des Schutzgrundes eine freiwillige Rückkehr ins Herkunftsland naheliege, da der Staat andernfalls Maßnahmen zur Rückführung einleiten könne.

Die Verhaltensregeln würden „eine klare und unmissverständliche Sprache anwenden und den Gästen von vornherein kommunizieren, dass die Gastgebergesellschaft den gewährten Schutz und die millionenschwere Unterstützung mit klaren Erwartungshaltungen verknüpft“, betonte Amesbauer.

Inhalte des Dokuments

Mit der Unterzeichnung bekennt sich die jeweilige Person laut dem Dokument „uneingeschränkt zur Einhaltung der österreichischen Gesetze“ und erkennt „die in Österreich geltende christlich-abendländische Leitkultur ausdrücklich an“. Zentrale Grundregeln des Zusammenlebens sowie als unverhandelbar definierte Werte der westlichen Gesellschaft würden darin detailliert festgehalten. „Dazu zählen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Trennung von Staat und Religion, die Gleichwertigkeit von Frau und Mann, Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Ablehnung von religiösem und politischem Extremismus“, wird erklärt.

Darüber hinaus halte das Dokument fest, dass „fundamentalistisch geprägte Symbole sowie Bekleidungsvorschriften wie Burka und Niqab, die für Unterdrückung, patriarchale Vorherrschaft und strukturelle Ungleichbehandlung stehen, den gesellschaftlichen Normen und Werten in der Steiermark widersprechen“. Durch die Unterzeichnung bestätige der Antragsteller, „dass er die Inhalte verstanden hat und akzeptiert“. Gleichzeitig werde bestätigt, dass die verordnete Hausordnung zur Kenntnis genommen wurde, verpflichtend einzuhalten ist und Verstöße Auswirkungen auf den Leistungsbezug haben können.

Der Umfang des Dokuments wurde von einer auf nunmehr drei Seiten ausgeweitet.

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KO KOSMO-Redaktion
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