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Asylbilanz

Historisch: Österreich schiebt erstmals mehr Menschen ab, als neu Asyl beantragen

Historisch: Österreich schiebt erstmals mehr Menschen ab, als neu Asyl beantragen
Foto: iStock/ChatGPT
6 Min. Lesezeit |

Österreich meldet einen historischen Wendepunkt im Asylbereich: Erstmals seit mehr als 20 Jahren wurden mehr Menschen mit Asylbezug außer Landes gebracht, als neu eingereiste Personen einen Asylerstantrag stellten.

Österreich verzeichnet einen deutlichen Rückgang bei den Asylanträgen. Das gab Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Dienstag bei der Präsentation der Asylbilanz für das erste Halbjahr 2026 bekannt. Zwischen Jänner und Juni stellten 2.016 neu eingereiste Personen einen sogenannten originären Asylerstantrag – gleichzeitig mussten 2.200 Menschen mit Asylbezug Österreich verlassen.

Karner sprach in diesem Zusammenhang von einer „Minuszuwanderung“ im Asylbereich. Dabei handelt es sich allerdings nicht um die allgemeine Wanderungsbilanz Österreichs, sondern um einen Vergleich zwischen neu eingereisten Asyl-Erstantragstellern und Außerlandesbringungen von Personen mit Asylbezug. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr mehr als 7.000 Menschen außer Landes gebracht oder abgeschoben. Etwa die Hälfte aller davon betroffenen Personen waren laut ORF EU-Staatsangehörige und gehörten damit nicht zur Gruppe der Asylwerber.

Als maßgebliche Ursachen für den Rückgang nannte Karner einen verbesserten Schutz der EU-Außengrenzen, nationale Grenzraumkontrollen sowie den vorübergehenden Stopp des Familiennachzugs. Im ersten Halbjahr des Vorjahres waren noch rund 3.200 originäre Asylerstanträge neu eingereister Personen registriert worden.

Asylanträge um 44 Prozent gesunken

Die Gesamtzahl der Asylanträge – einschließlich nachgeborener Kinder, Familiennachzug und Mehrfachanträge – sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 44 Prozent auf 4.903 Anträge. Im ersten Halbjahr 2025 waren es noch rund 8.800 gewesen.

Damit verzeichnet Österreich laut Elisabeth Wenger-Donig, zuständige Gruppenleiterin im Innenministerium, neben Polen den stärksten Rückgang innerhalb der Europäischen Union. Der österreichische Anteil an allen EU-weit gestellten Asylanträgen liege derzeit bei 1,6 Prozent.

Auch in der Grundversorgung zeigt sich die Entwicklung. Zum Stichtag 1. Juli befanden sich insgesamt 45.139 Menschen in der Grundversorgung. Fast 60 Prozent davon waren Kriegsvertriebene aus der Ukraine, rund 22 Prozent stammten aus Syrien. Nur noch rund 5.500 der grundversorgten Personen waren laufende Asylwerberinnen und Asylwerber.

Andreas Achrainer, Leiter der Bundesbetreuungsagentur, erklärte, dass durch die Reduktion der Bundesquartiere auf acht Standorte erhebliche Kosten eingespart werden konnten.

Mehr als 2.000 Ausreisen mit Asylbezug

Beim Rückführungs- und Abschiebeprogramm liege die Priorität auf rechtskräftig verurteilten Straftätern, erklärte Karner. Betroffen seien darüber hinaus Personen, die kein Aufenthaltsrecht mehr besitzen – etwa nach einem negativen Asylverfahren oder nach der Aberkennung eines bereits erteilten Schutzstatus.

Davon seien zuletzt auch vermehrt Menschen aus Syrien betroffen gewesen, da die österreichischen Behörden die Lage im Herkunftsland neu bewerten. Ob eine Rückkehr oder Abschiebung zulässig ist, muss jedoch weiterhin in jedem einzelnen Verfahren geprüft werden.

Karner führte die Zahlen auf ein Bündel nationaler und internationaler Maßnahmen zurück. Dazu zählten der verbesserte Schutz der EU-Außengrenzen, gemeinsame Grenzraumkontrollen mit Ungarn und der vorübergehende Stopp des Familiennachzugs. Dieser sei, so der Innenminister, „eine harte, aber notwendige Maßnahme, um Systeme zu entlasten“ gewesen.

Familiennachzug derzeit in rechtlicher Übergangsphase

Während im ersten Halbjahr 2024 noch rund 6.000 Personen über den Familiennachzug nach Österreich kamen, waren es in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres nur 48 Personen. Karner begründete die Maßnahme unter anderem mit der Belastung des Bildungssystems und Problemen im Bereich der Jugendkriminalität.

Die Verordnung zum vorübergehenden Stopp des Familiennachzugs trat am 3. Juli 2025 in Kraft und wurde anschließend bis zum 2. Juli 2026 verlängert. Sie ist mittlerweile ausgelaufen. Nur in wenigen zwingenden Ausnahmefällen war eine Einreise weiterhin möglich – insbesondere dann, wenn dies zum Schutz des Privat- und Familienlebens nach der Europäischen Menschenrechtskonvention erforderlich war.

Die vom Parlament beschlossene Nachfolgeregelung sieht vor, den Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen künftig in das Quotensystem des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zu integrieren. Diese Regelung ist derzeit jedoch noch nicht wirksam, da die dafür erforderliche Abstimmung mit den Bundesländern noch läuft.

Der Asylexperte Lukas Gahleitner-Gertz sprach gegenüber ORF.at von einem „rechtlichen Vakuum“ für Betroffene. Karner erklärte, die geplante Quote werde zu Beginn sehr niedrig sein. Fachleute äußern allerdings rechtliche und menschenrechtliche Bedenken gegen die geplante Kontingentierung.

EU-Pakt & Rückkehrzentren

Für die weitere Entwicklung setzt Karner auf den seit 12. Juni 2026 vollständig anwendbaren EU-Asyl- und Migrationspakt. Dieser soll unter anderem einheitlichere Verfahren, ein vorgelagertes Screening und schnellere Asylentscheidungen ermöglichen.

Zusätzlich arbeitet die Europäische Union an neuen gemeinsamen Rückführungsregeln. Eine im Juni erzielte vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat sieht unter anderem die Möglichkeit vor, sogenannte Rückkehrzentren in Drittstaaten einzurichten. Diese Rückkehrzentren ergänzen den EU-Asylpakt, sind aber nicht unmittelbar Bestandteil des ursprünglich beschlossenen Pakts.

Österreich befindet sich gemeinsam mit Deutschland, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden in der sogenannten „Gruppe der Umsetzer“. Die beteiligten Staaten führen Gespräche mit möglichen Partnerländern außerhalb der Europäischen Union über Asylverfahren und Rückkehrzentren.

Bis zum Jahresende soll nach Angaben Karners ein konkretes Partnerland benannt werden, mit dem ab 2027 über die Umsetzung gesprochen werden kann. Welche Drittstaaten dabei infrage kommen, ließ der Innenminister offen.

Wenger-Donig bewertete den EU-Asylpakt als positiven Schritt hin zu einem „faireren und effizienteren“ europäischen Asylsystem. Die praktische Umsetzung sei in Österreich bereits voll angelaufen.

Syrien und Afghanistan an der Spitze

Bei den Herkunftsländern dominierten im ersten Halbjahr weiterhin Syrien und Afghanistan mit jeweils rund einem Viertel aller Asylanträge. Konkret entfielen 1.227 Anträge auf syrische und 1.186 auf afghanische Staatsangehörige. Deutlich dahinter folgten Somalia mit sieben Prozent sowie der Iran, die Türkei und Russland mit jeweils fünf Prozent.

Betrachtet man ausschließlich neu eingereiste Asylwerberinnen und Asylwerber, führt Afghanistan die Statistik mit 420 Anträgen an. Dahinter folgen Syrien mit 188 und der Iran mit 171 Anträgen.

Die höchsten positiven Entscheidungsquoten verzeichneten Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Iran mit 76 Prozent sowie aus Afghanistan mit 69 Prozent. Bei syrischen Staatsangehörigen lag der Anteil positiver Entscheidungen bei 32 Prozent. Im Jahr 2024 waren noch 67 Prozent der syrischen Anträge positiv entschieden worden.

Mit Stand Mitte Juni waren noch 15.278 Asylverfahren offen. Fast die Hälfte davon betraf Menschen aus Syrien.

FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann bezeichnete die von Karner präsentierten Zahlen als „statistische Schönfärberei“. Die tatsächlichen Probleme würden damit verschleiert, und es gebe keinen Grund zur Entwarnung.

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KO KOSMO-Redaktion
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