Ein Grillhaus-Betreiber, schwere Vorwürfe – und ein Gerichtstermin, der durch eine kuriose Panne platzte.
Ein Wiener Grillhaus-Betreiber, gegen den mehrere schwere Vorwürfe im Raum stehen, hätte sich vor Gericht wegen Raubs verantworten sollen. Daneben laufen weitere Verfahren beziehungsweise Ermittlungen wegen mutmaßlicher Brandstiftung, Betrugs und im Zusammenhang mit der Abzocke eines blinden Restaurantgastes. Obwohl sich der Mann seit Ende August in Untersuchungshaft befindet, wurde er nicht zu dem Gerichtstermin im Wiener Justizpalast vorgeführt.
Hinter dem Ausbleiben dürfte eine kuriose Kommunikationspanne stecken. Das Gericht war offenbar nicht darüber informiert, dass sich der Mann in Untersuchungshaft befand und daher aus der Haft zum Termin hätte vorgeführt werden müssen. Erst im Zuge des Gerichtstermins wurde das Missverständnis aufgeklärt.
Vertagung auf Oktober
Nach Medienberichten wurde schließlich während des Gerichtstermins bekannt, dass sich der Grillhaus-Betreiber längst in Untersuchungshaft befand. Damit war klar, dass er für die Verhandlung aus der Haft hätte vorgeführt werden müssen. Zu einer inhaltlichen Behandlung des Raubfalls kam es an diesem Tag nicht mehr.
Die Verhandlung wurde schließlich auf Ende Oktober vertagt.
Für den Beschuldigten gilt ungeachtet der gegen ihn erhobenen Vorwürfe weiterhin die Unschuldsvermutung.