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Falle

Gewürgt bis zur Bewusstlosigkeit – Hinterhalt in Wiener Anwaltskanzlei

Gewürgt bis zur Bewusstlosigkeit – Hinterhalt in Wiener Anwaltskanzlei
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ein Hilfsangebot als Falle: In einer Wiener Anwaltskanzlei wurde ein junger Mann gefesselt und bewusstlos gewürgt.

Am 22. Juni kam es in einer Anwaltskanzlei in Wien zu einem Vorfall, der die Ermittlungsbehörden auf den Plan rief. Zwei 18-Jährige, darunter der Sohn des Kanzleibetreibers, hatten einen jungen Mann in den Räumlichkeiten gefesselt und ihm eine Sturmhaube über den Kopf gezogen. Beamte konnten das Opfer befreien; beide Tatverdächtigen wurden daraufhin in Untersuchungshaft genommen.

Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen sie den Vorwurf der schweren Nötigung sowie der Freiheitsentziehung. Dem Vorfall war ein gezielter Vorwand vorausgegangen: Die Angeklagten hatten das Opfer unter dem Deckmantel einer angeblichen Hilfe bei der Wohnungssuche in die Kanzlei gelockt.

Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch wird Freiheitsentziehung mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht – in schweren Fällen, etwa wenn dem Opfer besondere Qualen bereitet werden, sind nach § 99 StGB Strafen von einem bis zu zehn Jahren möglich. Für schwere Nötigung nach § 106 StGB sieht das Gesetz einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Brutale Vorgehensweise

Tatsächlich soll es ihnen um das Geld des Mannes gegangen sein. Laut Staatsanwaltschaft würgten die beiden jungen Männer ihr Opfer abwechselnd, bis es das Bewusstsein verlor. Anschließend fesselten sie es mit Klebeband an einen Sessel und versuchten, mithilfe seines Gesichts das Mobiltelefon des Opfers zu entsperren.

Die Staatsanwältin schilderte den Ablauf im Detail: „Sie begannen die Arme und Beine zu fesseln.“

Aussagen vor Gericht

In der Verhandlung äußerte sich der Erstangeklagte, ein 18-jähriger Ukrainer, zu seinen Beweggründen. Er schilderte seinen Gemütszustand während der Tat so: „Ich dachte, jemand wird die Polizei rufen, ich werde verhaftet und komm ins Gefängnis.“

Zu dem Moment, als das Opfer das Bewusstsein verlor, sagte er: „Ich hab‘ ihn in einer Halsklammer gehalten. Dann hab‘ ich gemerkt, er bewegt sich nicht mehr und schreit nicht mehr.“ Die Richterin stellte daraufhin nüchtern fest: „Der ist bewusstlos.“ Der Sohn des Kanzleiinhabers, der von seinem Vater verteidigt wird, bestritt eine aktive Beteiligung an den Gewalttaten und bezeichnete sich selbst als bloßen Beobachter. Der Prozess wird mit der Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt.

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KO KOSMO-Redaktion
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