Österreichs Gefängnisse sind überbelegt – eine geplante Gesetzesänderung soll nun für Entlastung sorgen.
Die österreichische Bundesregierung hat im Juni eine umfassende Novelle des Strafvollzugsgesetzes auf den Weg gebracht, mit der unter anderem die Außerlandesbringung ausländischer Strafgefangener erleichtert werden soll. Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten mit 1. November 2026 vor; endgültig beschlossen ist die Novelle derzeit jedoch noch nicht. Das Justizministerium rechnet durch die geplante Neuregelung mit einer Entlastung der heimischen Justizanstalten um rund 300 Personen pro Jahr.
Konkret soll bei ausländischen Strafgefangenen nach Verbüßung der Hälfte der Strafzeit, mindestens jedoch drei Monaten, unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne deren Zustimmung vom weiteren Strafvollzug abgesehen und die Abschiebung durchgeführt werden können. Voraussetzung sind unter anderem eine Ausreiseverpflichtung und das Fehlen rechtlicher oder tatsächlicher Abschiebehindernisse. Für schwere Gewalt- und Sexualverbrechen sowie terroristische Straftaten sieht der Entwurf strengere Regeln vor. Zuletzt waren Österreichs Justizanstalten mit rund 9.100 Insassen zu etwa 108 Prozent ausgelastet.
Klare Ansagen
Justizministerin Anna Sporrer bezeichnete die Entlastung der Justizanstalten als zentrales Ziel der Reform und verwies auf die hohe Belastung des Personals. Eine besondere Rolle spielt dabei auch der Westbalkan: Laut Bundesregierung stammen rund zehn Prozent der Insassinnen und Insassen in österreichischen Justizanstalten aus Staaten dieser Region.
Bei der sogenannten „Haft in der Heimat“ will die Bundesregierung den Fokus deshalb unter anderem auf die Westbalkan-Staaten legen. Als Gründe nennt sie die geografische Nähe und historisch gewachsene Verbindungen. Innenminister Gerhard Karner erklärte, die zwangsweise Abschiebung von Straftätern unmittelbar aus der Haft in ihr Heimatland sei Teil der Asyl- und Migrationspolitik der Bundesregierung.
Breite Unterstützung
Auch NEOS-Klubobmann Yannick Shetty unterstützt die geplante Änderung und erklärte: „Migration braucht Ordnung und Kontrolle.“ Neben den Regelungen zur Außerlandesbringung enthält der Entwurf auch Änderungen beim Strafaufschub für Menschen in Berufsausbildung.
Bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren soll der Haftantritt künftig auf Antrag auch länger als ein Jahr aufgeschoben werden können, wenn dies notwendig ist, um eine Berufsausbildung abzuschließen. Damit soll verhindert werden, dass eine laufende Lehre oder Ausbildung unmittelbar durch den Haftantritt abgebrochen werden muss.