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Verbraucherschutz

Mogelpackungen bekommen Preisschild – Handel drohen 10.000 Euro Strafe

Mogelpackungen bekommen Preisschild – Handel drohen 10.000 Euro Strafe
(Symbolbild FOTO: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Versteckte Preiserhöhungen durch weniger Inhalt bei gleicher Verpackung bekommen bald ein Preisschild: Der Nationalrat macht Schluss mit den Mogelpackungen im Supermarkt.

Der Nationalrat steht vor einem intensiven Jahresabschluss mit einem dreitägigen Sitzungsmarathon, bei dem voraussichtlich mehr als 30 Gesetze beschlossen werden. Auf der Agenda stehen bedeutende Vorhaben wie ein Mietenpaket, das neue Stromgesetz, ein Kopftuchverbot, die Erhöhung der Tabaksteuer sowie Maßnahmen gegen überhöhte Parkgebühren. Ein besonders relevantes Thema, das zunächst noch unsicher war, konnte nun doch rechtzeitig finalisiert werden: Die neuen Regelungen gegen sogenannte „Mogelpackungen“ im Einzelhandel. Der Wirtschaftsausschuss hat seine Beratungen fristgerecht abgeschlossen und damit den Weg für einen Beschluss geebnet.

Die Umsetzung verzögert sich allerdings etwas, da das Gesetz noch der EU zur Notifizierung vorgelegt werden muss. Die parlamentarische Abstimmung wird daher erst im Feber oder März stattfinden. Dies führt jedoch zu keinen praktischen Verzögerungen, da das Inkrafttreten ohnehin erst für April vorgesehen war. Die neuen Bestimmungen verpflichten Händler künftig zur klaren Kennzeichnung von „Shrinkflation“ – jener Praxis, bei der Produkte bei gleichbleibender Verpackungsgröße weniger Inhalt enthalten oder die Stückzahl reduziert wird, während der Preis unverändert bleibt.

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Kennzeichnungspflicht ab 2026

Ab April 2026 und zunächst bis Mitte 2030 befristet müssen Einzelhändler Verbraucher deutlich auf solche Änderungen hinweisen. Die Kennzeichnungspflicht kann wahlweise am Produkt selbst, am Regal, in unmittelbarer Nähe oder durch ein Informationsschild erfolgen. Betroffen sind Lebensmittel- und Drogeriegeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern oder mindestens fünf Filialen.

Die Kennzeichnung muss verständlich formulieren, dass eine Mengenreduzierung stattgefunden hat – beispielsweise mit dem Hinweis „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“. Diese Information muss 60 Tage lang sichtbar bleiben. Allerdings sieht das Gesetz auch Ausnahmen vor: Bei Preiserhöhungen unter drei Prozent oder wenn bereits ein entsprechender Hinweis am Produkt angebracht ist, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Gleiches gilt für Waren mit natürlichen Gewichtsschwankungen wie Obst und Gemüse.

Bei Verstößen gegen die neuen Regelungen ist ein mehrstufiges Sanktionssystem vorgesehen. Zunächst erfolgt eine Aufforderung zur Nachbesserung innerhalb von drei Arbeitstagen. Wird dieser nicht entsprochen, drohen Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro pro Produkt mit einer Obergrenze von 10.000 Euro. Im Wiederholungsfall steigen die möglichen Sanktionen auf bis zu 3.750 Euro pro Produkt mit einem Maximum von 15.000 Euro.

Politische Reaktionen

Die Oppositionsparteien äußerten erwartungsgemäß Kritik an dem Vorhaben. Barbara Kolm von der FPÖ bemängelte, dass der Handel nicht der richtige Adressat sei, sondern vielmehr die Hersteller als eigentliche Verursacher in die Pflicht genommen werden müssten. Ihr Parteikollege Axel Kassegger bezweifelte den inflationsdämpfenden Effekt der Maßnahmen und sah darin lediglich zusätzlichen Verwaltungsaufwand für den Handel.

Auch die Grünen kritisierten die einseitige Belastung des Handels. Elisabeth Götze wies zudem auf potenzielle Schlupflöcher hin, da mehrfache Änderungen von jeweils unter 2,5 Prozent im Jahresverlauf ohne Kennzeichnungspflicht möglich wären. Die Regierungsparteien verteidigten hingegen die geplanten Regelungen. Christoph Stark von der ÖVP betonte, dass der Handel nicht außen vor gelassen werden könne, da Produzenten nicht allein für die Preisgestaltung verantwortlich seien.

Markus Hofer von den NEOS argumentierte, dass eine Regelung auf Herstellerebene nicht praktikabel wäre, da viele Produkte nicht ausschließlich für den österreichischen Markt produziert würden. Der SPÖ-Abgeordnete Reinhold Binder unterstrich, dass die Maßnahmen vor allem den Verbrauchern zugutekommen und mehr Preistransparenz schaffen sollen. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer stellte die Entscheidungsfähigkeit der Konsumenten in den Mittelpunkt und entgegnete auf die Kritik, dass das Kartellrecht Herstellern die Preisfestsetzung untersage, weshalb das Gesetz nur beim Handel ansetzen könne.

Für kleinere Händler seien zudem bürokratische Erleichterungen vorgesehen.