Ein 80-jähriges Opfer, ein Alleinerbe als Angeklagter – und zwei völlig gegensätzliche Versionen einer Nacht im Keller.
Ein 54-jähriger Pole muss sich vor Gericht verantworten, weil er beschuldigt wird, eine 80-jährige Frau in Lanzendorf im Bezirk Bruck an der Leitha eine Kellerstiege hinuntergestoßen und ihr mit einer Glasscherbe eine Schnittwunde am Hals zugefügt zu haben. Der Vorfall soll sich Ende 2025 ereignet haben. Der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück und besteht darauf, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe.
Unfall oder Absicht?
Der Mann, der als Alleinerbe der Seniorin eingesetzt war, schildert den Hergang folgendermaßen: Er habe im Keller die Heizung regulieren wollen, als dabei eine Weinflasche zu Bruch ging. Die Frau habe das Geräusch gehört und sei die Stiege hereingekommen, um die Scherben aufzusammeln. Nach seiner Darstellung sei die Frau gestürzt – nicht gestoßen worden.
Die Staatsanwältin zeichnet ein grundlegend anderes Bild: Ihr zufolge soll der Angeklagte die Seniorin bedroht und körperlich attackiert haben. Laut Anklage soll er „Drohungen ausgesprochen haben, dass er sie umbringen werde“.
Gutachten & Beweise
Die Verteidigung durch Reinhard Probsting und Bianka-Simona Probsting hält dem entgegen, es handle sich um einen „schrecklichen Unfall“, und warnt davor, den Angeklagten vorschnell zu verurteilen – man dürfe die Beweislage nicht „in Watte hüllen“. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Mann zwar eine chronische Depression, attestiert ihm jedoch Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Auf den Glasscherben wurden keine Spuren des Angeklagten gesichert.
Ein Brief, den er verfasst hatte und der als Bitte um Vergebung interpretiert werden kann, wird von der Verteidigung ausdrücklich nicht als Geständnis gewertet.