Stufenweise zurück in den Job statt abrupter Wiedereinstieg: Das Modell der Wiedereingliederungsteilzeit zeigt beeindruckende Erfolge und erreicht immer mehr Menschen.
„Mit diesem Modell erhalten Menschen nach einer schweren Erkrankung eine echte Chance, unter gezielter Berücksichtigung gesundheitlicher Aspekte ins Berufsleben zurückzukehren“, betonte Sozial- und Arbeitsministerin Korinna Schumann bei einer Pressekonferenz zur Wiedereingliederungsteilzeit. Das bereits 2017 eingeführte Programm verzeichnet seither kontinuierlich steigende Antragszahlen, wie Schumann hervorhob. Gegenwärtig nutzen jährlich etwa 6.000 Personen diese Möglichkeit.
Die Erfolgsbilanz des Sozialministeriums kann sich sehen lassen: Fast 90 Prozent der Teilnehmenden sind ein Jahr nach Abschluss des Programms noch erwerbstätig, 70 Prozent kehren sogar in eine Vollzeitbeschäftigung zurück. Selbst nach fünf Jahren stehen noch drei Viertel der Teilnehmer im Berufsleben – vom verbleibenden Viertel haben die meisten bereits das Pensionsalter erreicht.
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Um das Angebot bekannter zu machen, hat Ministerin Schumann nun eine digitale Informationskampagne gestartet. Umfassende Details für alle Beteiligten – von Arbeitnehmern über Unternehmen bis hin zu Ärzten – sind auf der Webseite www.wiedereingliederungsteilzeit.gv.at abrufbar.
Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme am Programm müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: ein aufrechtes Arbeitsverhältnis sowie ein mindestens sechswöchiger Krankenstand. Zudem ist vor Inanspruchnahme eine verpflichtende Beratung durch Experten des Präventionsprogramms fit2work (fit2work.at) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vorgesehen.
Bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz kann die Arbeitszeit in Abstimmung mit dem Arbeitgeber um 25 bis 50 Prozent reduziert werden. Die maximale Dauer beträgt neun Monate, wobei standardmäßig sechs Monate vorgesehen sind, die optional verlängert werden können.
Auch Teilzeitkräfte können nach längerer Krankheit diese Regelung in Anspruch nehmen. Allerdings gelten zwei wesentliche Einschränkungen: Die wöchentliche Arbeitszeit darf nach der Reduktion nicht unter zwölf Stunden fallen, und das monatliche Einkommen muss über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro liegen.
Finanzielle Unterstützung
Der finanzielle Aspekt gestaltet sich wie folgt: Der Arbeitgeber vergütet nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, wodurch der Beschäftigte ein entsprechend reduziertes Gehalt erhält. Als Ausgleich zahlt die Krankenkasse zusätzlich ein Wiedereingliederungsgeld, das dem erhöhten Krankengeld (60 Prozent der Bemessungsgrundlage) entspricht und anteilig zur Arbeitszeitverkürzung berechnet wird.
Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht den finanziellen Vorteil: Bei einem Monatseinkommen von 2.000 Euro und einem erhöhten Krankengeld von 1.200 Euro würde ein Arbeitnehmer bei halber Arbeitszeit 1.000 Euro vom Arbeitgeber plus 600 Euro Wiedereingliederungsgeld erhalten – insgesamt also 1.600 Euro monatlich.
Laut Angaben des Sozialministeriums wird die Wiedereingliederungsteilzeit durchschnittlich für vier bis sechs Monate genutzt.
Die Mehrheit der Teilnehmenden ist zwischen 45 und 54 Jahre alt, wobei Frauen mit einem Anteil von 55 Prozent leicht überwiegen.