Vom Großbetrag bis zum Kleingeld: Die Arbeiterkammer Oberösterreich erkämpft für ihre Mitglieder ausstehende Zahlungen – in einem Fall sogar 83.500 Euro.
Im Salzkammergut kam es zu einem Arbeitskonflikt zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Dienstgeber. Der Betroffene suchte daraufhin Hilfe bei der AK-Bezirksstelle in Gmunden, Oberösterreich. Die Bemühungen der Arbeiterkammer-Fachleute zahlten sich aus: Am Ende konnte sich der Arbeitnehmer über eine Nachzahlung von 83.500 Euro freuen.
Die Arbeiterkammer betont in diesem Zusammenhang: „Ob es sich um große oder kleine Beträge handelt“, mache beim Einsatz für die Mitglieder keinen Unterschied. Als Beispiel verweist die Kammer auf einen weiteren Fall, bei dem für eine geringfügig beschäftigte Reinigungskraft 22 Euro durchgesetzt wurden. Bei der Endabrechnung war die Urlaubsersatzleistung für das nur dreiwöchige Arbeitsverhältnis nicht berücksichtigt worden.
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Innviertler Fall
Ein dritter Fall betraf eine Angestellte aus dem Innviertel, die nach ihrer Kündigung um ihre Abfertigung gebracht werden sollte. Die Frau wandte sich ebenfalls an die Rechtsexperten der Arbeiterkammer. Der Hintergrund: In ihrer Endabrechnung waren zwar noch ausstehendes Gehalt, anteilige Sonderzahlungen sowie die Ersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub korrekt ausgewiesen – doch das Unternehmen hatte die fälligen Beträge nicht ausgezahlt.