Kroatien fördert Batteriespeicher und stellt dafür 38 Millionen Euro bereit. Ab September läuft die Uhr.
Kroatien stellt 38 Millionen Euro bereit, um private Haushalte bei der Anschaffung von Solaranlagen, Wärmepumpen und – erstmals im Rahmen eines solchen Programms – auch Batteriespeichern zu unterstützen. Ab September können Hauseigentümer entsprechende Anträge einreichen. Den zugehörigen Förderaufruf hat der kroatische Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz veröffentlicht.
Gefördert werden Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung, Wärmepumpensysteme für Heizung, Kühlung und Warmwasserbereitung sowie Batterietechnologien zur Speicherung des selbst erzeugten Stroms. Reguläre Haushalte erhalten bis zu 50 Prozent der anerkannten Investitionskosten zurückerstattet. Wer als von Energiearmut gefährdet gilt, kann eine Förderquote von bis zu 70 Prozent in Anspruch nehmen.
Als von Energiearmut gefährdet gilt ein Haushalt, dessen durchschnittliches Monatseinkommen im Jahr 2025 unter 1.341,42 Euro lag. Diese Einkommensgrenze ist im Förderaufruf des kroatischen Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz festgelegt und berechtigt zu der erhöhten Förderquote von 70 Prozent.
Förderhöhen im Detail
Der vielfach kommunizierte Höchstbetrag von 24.990 Euro steht nicht jedem Antragsteller automatisch zu. Er ist nur dann erreichbar, wenn ein förderberechtigter einkommensschwacher Haushalt mehrere Maßnahmen miteinander kombiniert und entsprechend hohe anerkannte Kosten belegen kann.
Für eine Photovoltaikanlage beläuft sich die maximale Förderung bei regulären Haushalten auf 6.000 Euro – bei der erhöhten Förderquote von 70 Prozent sind bis zu 8.400 Euro möglich. Für einen Batteriespeicher liegt die Obergrenze bei 5.600 Euro beziehungsweise 7.840 Euro für einkommensschwache Haushalte. Wärmepumpen werden je nach Leistungsklasse, Systemtyp und tatsächlich anfallenden Kosten ebenfalls bezuschusst. Wer mehrere Maßnahmen gleichzeitig umsetzt, kann die Gesamtförderung entsprechend steigern.
Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die ein Einfamilienhaus in Kroatien besitzen oder daran Miteigentum halten. Der Hauptwohnsitz muss mindestens 30 Tage vor der Antragstellung an der Adresse des betreffenden Gebäudes gemeldet sein. Reine Ferienhäuser sowie Immobilien, die ausschließlich vermietet und nicht selbst bewohnt werden, sind vom Programm ausgeschlossen. Als Einfamilienhaus im Sinne der Förderrichtlinien gilt ein Gebäude mit höchstens drei Wohneinheiten oder einer Bruttogeschossfläche von maximal 600 Quadratmetern.
Wohnsitzpflicht beachten
Kroatische Staatsangehörige mit dauerhaftem Wohnsitz in Österreich, Deutschland oder der Schweiz können allein aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft nicht an dem Programm teilnehmen. Wer keinen gemeldeten Hauptwohnsitz im betreffenden Haus in Kroatien nachweisen kann, erfüllt die zentrale Antragsvoraussetzung grundsätzlich nicht. Für Rückkehrer besteht hingegen die Möglichkeit, von der Förderung zu profitieren, sofern sie ihren Wohnsitz rechtzeitig ummelden und alle weiteren Bedingungen erfüllen. Eine kurzfristige Anmeldung unmittelbar vor Programmstart genügt dabei nicht – die vorgeschriebene 30-Tage-Frist muss vollständig eingehalten werden.
Die elektronische Antragstellung öffnet am 2. September 2026 um 9 Uhr. Der Förderaufruf läuft grundsätzlich bis zum 31. Dezember – allerdings nur so lange, wie Mittel vorhanden sind. Da bei vergleichbaren Programmen erfahrungsgemäß mit hoher Nachfrage zu rechnen ist, empfiehlt es sich, alle erforderlichen Unterlagen möglichst frühzeitig zusammenzustellen.
Die Förderung wird nicht als Vorauszahlung geleistet. Antragsteller müssen Angebote, Rechnungen, Zahlungsbelege sowie technische Unterlagen einreichen. Darüber hinaus müssen die installierten Geräte und die beauftragten Fachbetriebe den Anforderungen des Förderaufrufs entsprechen. Eigenleistungen oder nicht belegbare Barzahlungen werden in der Regel nicht anerkannt. Wer eine entsprechende Investition plant, sollte daher bereits vor Vertragsabschluss klären, ob das vorgesehene System förderfähig ist und welche Nachweise im Einzelnen verlangt werden.
Als besonders neues Element des Programms gilt die erstmalige Förderung von Batteriespeichern. Damit können Haushalte überschüssigen Solarstrom zwischenspeichern und bei Bedarf selbst nutzen, anstatt ihn direkt ins Netz einzuspeisen. Das erhöht den Eigenverbrauchsanteil und verringert die Abhängigkeit von schwankenden Strompreisen.
Die konkrete Förderhöhe richtet sich dabei stets nach den tatsächlichen Kosten, der gewählten Technologie und der jeweils geltenden Förderquote.