Eine versteckte Kamera in einer Taschentuchbox brachte ihn zu Fall – jetzt sitzt ein Arzt in Untersuchungshaft.
In einem Fall, der seit Monaten für Aufsehen sorgt, hat sich eine unerwartete Entwicklung ergeben: Ein steirischer Internist, dem schwerwiegende Vergehen vorgeworfen werden, ist nun in Untersuchungshaft. Der Arzt unterhielt neben seiner Grazer Ordination eine weitere Praxis in der Schweiz. Die Vorwürfe gegen ihn wiegen schwer: Er soll zahlreiche Patientinnen – darunter auch eine Minderjährige – ohne deren Wissen gefilmt und Frauen teilweise in sediertem Zustand missbraucht haben. Ins Laufen gebracht wurde der Fall, nachdem eine Patientin in einer Taschentuchbox eine versteckte Kamera entdeckt und daraufhin Anzeige erstattet hatte.
Festnahme in Zürich
Die Ermittlungen gegen den über 60-Jährigen laufen seit Herbst 2025 und gehen auf ein Rechtshilfeersuchen der Schweizer Justizbehörden zurück. Die Staatsanwaltschaft Zürich ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts der Schändung. Obwohl gegen den Mediziner sowohl in Österreich als auch in der Schweiz ein Berufsverbot verhängt worden ist, soll er seine Tätigkeit in Zürich ungeachtet dessen fortgeführt haben. Die Ermittlungsbehörden in Österreich bestätigten, dass ihm inzwischen die Ausübung des Arztberufs in Österreich untersagt ist. Im Zuge der Ermittlungen gab sich eine verdeckte Ermittlerin als Patientin aus. Kurz darauf wurde der Arzt Anfang Juli in Zürich festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Fluchtgefahr bestätigt
Für die Verhaftung sprachen neben dem Verdacht der unerlaubten Berufsausübung auch Hinweise auf Fluchtgefahr: Der Internist soll gegenüber Bekannten geäußert haben, in Pension gehen und nach Südafrika auswandern zu wollen. Laut einem Bericht der Kronen Zeitung bestätigte die zuständige Oberstaatsanwaltschaft Zürich, dass sich der Verdächtige seit Anfang Juli in Untersuchungshaft befindet. Die Ermittlungen gegen den Internisten werden derzeit sowohl in Österreich als auch in der Schweiz weitergeführt.
Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.