Die erste Messreihe der Wiener Asbest-Taskforce ist ausgewertet – die Ergebnisse zeigen keine Überschreitung der zulässigen Messwerte. Nachdem Greenpeace-Analysen Asbest auf Wiener Straßen nachgewiesen hatten, ließ die Stadt Wien an den gemeldeten Stellen Proben entnehmen und durch unabhängige Labore untersuchen. Die nun vorliegenden Erstbefunde bestätigen, dass in einzelnen Straßenabschnitten asbesthaltiges Gesteinsmaterial verbaut ist.
Konkret wurde der Verdacht für die Anton-Freunschlag-Gasse, die Bertégasse, die Wernergasse und die Stieglergasse in Wien-Liesing sowie für die Rosenhügelstraße, die von Wien-Meidling über Wien-Hietzing bis nach Wien-Liesing verläuft, bestätigt. Die betroffenen Abschnitte sollen nun mit einem Asphaltüberzug beziehungsweise einer Deckschicht versiegelt werden.
Schnelle Versiegelung
„Das ist die schnellste, sicherste und wirksamste Methode, um rasch einen effektiven Schutz zu gewährleisten“, erläutert der stellvertretende Abteilungsleiter der MA 28, Wolfgang Ablinger. „Eine Versiegelung ist in kurzer Zeit umsetzbar, das asbesthaltige Material wird überdeckt und eingeschlossen, eine Freisetzung von Asbestfasern wirksam unterbunden“, sagt Ablinger und betont: „Der Schutz wirkt sofort. Eine neue Deckschicht kann wesentlich rascher aufgebracht werden, als die gesamte Straße aufzubrechen.“
Die Stadt Wien versichert, sämtlichen Hinweisen auf Asbest nachzugehen, und steht nach eigenen Angaben in engem Kontakt mit Greenpeace. Gleichzeitig kontrollieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 28 den Straßenraum systematisch. Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, folgen weitere Schritte – im Bedarfsfall auch eine Versiegelung, um eine mögliche Freisetzung von Asbestfasern zu verhindern.
Bei den bisher gemeldeten und festgestellten Straßenabschnitten handle es sich überwiegend um kleinflächige Bereiche, die im Zuge von Aufgrabungen oder lokalen Instandsetzungsarbeiten in den Straßenbelag eingebracht worden seien. Bei laufenden Straßenbauprojekten sei der Einsatz von asbesthaltigem Gestein nach Angaben der Stadt ausgeschlossen. Für weitere gemeldete auffällige Flächen seien Probenahmen und Laboruntersuchungen bereits veranlasst worden, die Ergebnisse stünden jedoch noch aus.
Neues Register geplant
Straßen mit Asbestbelastung sollen künftig in einem eigenen Register erfasst werden – Aufgrabungen und Umbauarbeiten wären dort nur noch unter klar definierten Bedingungen zulässig. Innerhalb der MA 28 sei ein verbindliches Verfahren etabliert worden: Bei jedem Straßenbauprojekt, das einen Straßenaufbruch erfordert, werde bereits bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen geprüft, ob Asbest vorhanden ist. Die Kontrollmaßnahmen in der Materialprüfung sowie bei der Bauüberwachung seien umgehend verschärft worden.
Die Stadt Wien zitiert in diesem Zusammenhang auch Professor Hans-Peter Hutter, Leiter der Abteilung Umwelthygiene und Umweltmedizin der MedUni Wien: „Aus umweltmedizinischer Sicht ist entscheidend, ob Asbestfasern tatsächlich freigesetzt und eingeatmet werden können. Wird asbesthaltiges Material fest in einer Asphaltoberfläche gebunden, ist das Risiko einer Faserfreisetzung grundsätzlich als sehr gering einzustufen.“ Das Vorhandensein von asbesthaltigem Gestein in einem Straßenbelag sei daher nicht automatisch mit einer Gesundheitsgefährdung gleichzusetzen. Dennoch sei aus Vorsorgegründen das Versiegeln mit einer neuen Deckschicht eine sinnvolle Maßnahme, um auch geringe Risiken zu minimieren.