Für die serbische Parlamentswahl am 25. Oktober 2026 haben sich laut dem Vorsitzenden der staatlichen Wahlkommission RIK, Vladimir Dimitrijević, mehr als 100.000 Menschen zur Stimmabgabe im Ausland angemeldet. Doch lange Wege und Probleme bei der organisatorischen Abwicklung erschweren die Teilnahme. Das befeuert die Debatte über Briefwahl und digitale Verfahren.
Die RIK hat 93 Wahllokale im Ausland beschlossen. Die in der Diskussion ebenfalls genannte Zahl von 65 Standorten bezieht sich auf die Wahllokale außerhalb Bosniens und Herzegowinas. Eine Briefwahl ist für diese serbische Parlamentswahl nicht vorgesehen.
Hoher Aufwand
Ivana Rapajić Moran, Vorsitzende des Diaspora-Fachausschusses der Partei Srbija centar (SRCE), schätzt die staatlichen Kosten auf durchschnittlich rund 20.000 Euro je Auslandswahllokal. Gegenüber der Zeitung „Danas“ beruft sie sich auf Angaben des Außenministeriums zum organisatorischen Aufwand. Dazu zählt sie unter anderem Taggelder, Unterbringung und Transport der Mitglieder der Wahlvorstände.
Bei 65 Standorten außerhalb Bosniens und Herzegowinas ergäbe diese Schätzung rechnerisch rund 1,3 Millionen Euro. Eine amtliche Gesamtabrechnung ist damit jedoch nicht belegt.
Zusätzlich tragen die Wählerinnen und Wähler ihre eigenen Reisekosten. Für Fahrten beziehungsweise Flüge von Brisbane oder Perth zum Wahllokal in Melbourne nennt Rapajić Moran beispielhaft etwa 3.000 Dollar. Der Betrag ist ihre Einschätzung; eine detaillierte Kostenaufstellung führt der Bericht nicht an.
Welche Alternativen gibt es?
Rapajić Moran spricht sich für Verfahren aus, die eine Stimmabgabe aus der Ferne ermöglichen. Als Beispiel nennt sie amerikanische „Absentee Ballots“. Briefwahl, elektronische Bereitstellung von Wahlunterlagen und Onlinewahl sind allerdings unterschiedliche Verfahren.
In den USA können Wahlunterlagen für im Ausland lebende Wahlberechtigte elektronisch bereitgestellt werden. Wie ausgefüllte Stimmzettel zurückgeschickt werden dürfen, hängt vom jeweiligen Bundesstaat ab: Neben der Post erlauben manche auch E-Mail oder Fax. Daraus lässt sich kein einheitliches amerikanisches Onlinewahlsystem ableiten.
Auch elektronische Wahlgeräte im Wahllokal lösen das Problem langer Anreisen nicht automatisch. Erst ein zulässiges Verfahren zur Stimmabgabe aus der Ferne würde den Weg zum Wahllokal entfallen lassen.
Sicherheit und Vertrauen
Pavle Dimitrijević, Direktor für Rechtsangelegenheiten der Nichtregierungsorganisation CRTA, sieht im mangelnden Vertrauen in staatliche Institutionen eine zentrale Hürde. Neue Technik allein könne dieses Problem nicht lösen, erläutert er gegenüber „Danas“. Entscheidend seien die Stellen, die das Verfahren organisieren und kontrollieren.
Danijela Nestorović, Mitglied der Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Wahlbedingungen, hält Briefwahl und Internetwahl grundsätzlich für umsetzbar. Sie verweist jedoch auf notwendige Gesetzesänderungen, verlässliche Verfahren und unabhängige Kontrolle.
Bei einer Stimmabgabe außerhalb des Wahllokals müssen insbesondere Identität und Wahlgeheimnis geschützt werden. Hinzu kommen der Schutz vor Druck auf Wahlberechtigte und Stimmenkauf sowie bei Onlineverfahren die Sicherheit und unabhängige Überprüfbarkeit des Systems.
eUprava als Vorschlag
Rapajić Moran bringt das staatliche Verwaltungsportal eUprava als Grundlage für ein künftiges Verfahren ins Spiel. Dass die Plattform bereits für eine sichere Onlinewahl geeignet wäre, ist damit nicht nachgewiesen. Ihr Vorschlag würde einen Ausbau und neue rechtliche Rahmenbedingungen voraussetzen.
Die serbische Botschaft in Bern unterscheidet ausdrücklich zwischen einem digitalen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis und der Anmeldung zur Stimmabgabe im Ausland. Letztere ist nach ihren veröffentlichten Informationen derzeit nicht über eUprava möglich.
Was jetzt wichtig ist
Für die bevorstehende Wahl sind die diskutierten Alternativen keine verfügbare Lösung. Die Anmeldefrist für die Stimmabgabe im Ausland endete am 3. Oktober 2026. Wer sich angemeldet hat, sollte die persönliche Zuordnung zum Wahllokal und die geltenden Wahlzeiten anhand der amtlichen Informationen prüfen. Eine Anmeldung allein sollte nicht mit einer bestätigten Wahllokalzuweisung gleichgesetzt werden.
Für serbische Wahlberechtigte in Österreich sind deshalb die Mitteilungen der zuständigen Auslandsvertretung und der Wahlkommission maßgeblich. Die politische Debatte betrifft dagegen die Frage, wie die Diaspora bei künftigen Wahlen einfacher teilnehmen kann, ohne die Sicherheit und Glaubwürdigkeit des Verfahrens zu gefährden.