Ein Zeuge, der den Richter plötzlich als Freund bezeichnet – vor Gericht in Feldkirch sorgte ein Prozess für Verblüffung.
Ein Strafprozess am Landesgericht Feldkirch ist mit einem ungewöhnlichen Verlauf und widersprüchlichen Aussagen zu Ende gegangen. Zwei Männer somalischer Herkunft standen wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls vor Gericht – doch die Beweislage genügte letztlich nicht für eine Verurteilung. Der Anklage zufolge sollen die beiden Beschuldigten Ende Jänner einen Mann unter dem Vorwand eines Geldwechsels aus einem Wettlokal in Dornbirn in eine nahegelegene Seitengasse gelockt haben.
Dort soll ihm ein 100-Euro-Schein unter Gewaltanwendung abgenommen worden sein. Zwar belegten Videoaufnahmen, dass die drei Männer das Lokal gemeinsam verließen – den eigentlichen Vorfall hielten die Kameras jedoch nicht fest.
Widersprüchliche Aussagen
Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe vor Gericht zurück. Laut einem Bericht der „Kronen Zeitung“ gaben sie an, es sei lediglich um einen Cannabis-Kauf im Wert von 20 Euro gegangen, für den das vermeintliche Opfer die Zahlung schuldig geblieben sei. Für zusätzliche Verwirrung sorgte der Zeuge selbst: Hatte er den Zweitangeklagten gegenüber der Polizei noch belastet, erklärte er vor Gericht plötzlich, mit ihm befreundet zu sein – der Angeklagte habe sogar vermittelnd eingegriffen.
Richter Elias Klingseis zeigte sich von dieser Version wenig überzeugt. „Diese Geschichte kaufe ich Ihnen nicht ab“, stellte er laut „Krone“ klar. Der Zeuge antwortete daraufhin: „Alles gut, Bro.“ Die Reaktion des Richters folgte prompt: „Ich bin nicht Ihr Bruder!“ Auch die Staatsanwältin zweifelte offen an der Glaubwürdigkeit des Zeugen. Dieser habe „sicher nicht ganz die Wahrheit erzählt“, wird sie in der „Krone“ zitiert.
Teilweise Konsequenzen
Da die Beweise für eine Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls nicht ausreichten, wurden beide Angeklagten in diesem Anklagepunkt freigesprochen. Für den einschlägig vorbestraften Erstangeklagten blieb der Prozess dennoch nicht ohne Konsequenzen: Nach einer Ausdehnung des Strafantrags wurde er wegen unerlaubten Suchtgiftbesitzes zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt, wie die „Krone“ berichtet.
Darüber hinaus wurde die Probezeit einer früheren bedingten Verurteilung auf fünf Jahre ausgedehnt.