Kroatien setzt erneut auf Zuzug in die Dörfer – mit staatlichem Geld für junge Familien, die aufs Land ziehen.
Kroatien plant, sein Förderprogramm für junge Familien in ländlichen Gebieten auch im Jahr 2026 fortzuführen. Wer in einer kleinen Gemeinde ein Haus kaufen, neu errichten oder sanieren möchte, soll dabei staatliche Unterstützung erhalten. Das kroatische Landwirtschaftsministerium hat einen entsprechenden Programmentwurf zur Verbesserung der Wohnverhältnisse junger Familien in ländlichen Regionen vorgelegt. Der dafür im Staatshaushalt vorgesehene Gesamtrahmen beläuft sich auf eine Million Euro.
Zugelassen sind Gemeinden und Städte mit einer Einwohnerzahl von weniger als 6.000 Personen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die jeweilige Kommune bereits ein eigenes Wohnförderprogramm für junge Familien beschlossen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2026 eingeplant hat. Das Programm stellt damit keine flächendeckende Pauschalförderung dar, die automatisch in allen kroatischen Ortschaften greift. Ausschlaggebend ist vielmehr, ob eine Gemeinde am Programm beteiligt ist und welche Bedingungen sie lokal festlegt.
Kommunale Voraussetzungen
Die staatliche Förderung ergänzt dabei die kommunale Unterstützung. Antragsteller beim Ministerium sind folglich die Gemeinden selbst – nicht die einzelnen Familien. Diese müssen zunächst die Voraussetzungen des jeweiligen örtlichen Wohnprogramms erfüllen, zu denen etwa Altersgrenzen, Hauptwohnsitz, Kinderzahl, Einkommensgrenzen oder eine Selbstnutzungspflicht für einen festgelegten Zeitraum zählen können. Eine einheitliche nationale Höchstfördersumme pro Familie sieht der bisherige Entwurf nicht vor. Die tatsächliche Förderhöhe richtet sich daher maßgeblich nach den Leistungen der jeweiligen Gemeinde.
Besonders junge Landwirte sollen von dem Programm profitieren. Voraussetzung ist eine mindestens einjährige Eintragung im kroatischen Register der Landwirte oder Familienbetriebe. Zudem darf der Betriebsinhaber oder ein Mitglied des landwirtschaftlichen Betriebs im Antragsjahr das 40. Lebensjahr nicht überschritten haben. Wer diese Kriterien erfüllt, erhält vom Staat einen zusätzlichen Zuschuss in derselben Höhe, die zuvor von der Gemeinde bewilligt wurde. Gewährt eine Gemeinde beispielsweise 5.000 Euro, könnte der Bund diesen Betrag um weitere 5.000 Euro ergänzen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Staat den vollständigen Kaufpreis oder alle Baukosten trägt. Die Förderung bewegt sich ausschließlich im Rahmen der kommunal bewilligten Beträge und des verfügbaren Programmbudgets.
Das Programm richtet sich nicht ausschließlich an Landwirte. Auch andere junge Familien können eine Förderung beantragen, sofern sie die Bedingungen ihrer Gemeinde erfüllen. Sollten die verfügbaren Mittel nicht für alle Anträge ausreichen, können die Zuschüsse für Familien ohne landwirtschaftlichen Hintergrund anteilig reduziert werden. Junge Agrarbetriebe genießen im Programmentwurf damit eine bevorzugte Stellung.
Rückkehrer & Budget
Die Förderung kann für drei Verwendungszwecke eingesetzt werden: den Erwerb eines Wohnhauses, den Neubau sowie die Renovierung oder Sanierung einer bestehenden Wohnimmobilie. Welche Maßnahmen im Einzelnen förderfähig sind und welche Belege einzureichen sind, wird durch das endgültige Programm sowie die Regelungen der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Für kroatische Staatsbürger, die derzeit in Österreich, Deutschland oder der Schweiz leben, enthält der Programmentwurf keinen automatischen Sonderanspruch. Die kroatische Staatsbürgerschaft allein dürfte daher nicht ausreichen. Rückkehrer müssten voraussichtlich die Bedingungen der jeweiligen Gemeinde erfüllen und ihren Wohnsitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt in der geförderten Immobilie begründen. Wer eine Rückkehr plant, sollte sich direkt bei der gewünschten Gemeinde erkundigen, ob sie ein entsprechendes Wohnprogramm besitzt und ob Rückkehrer zugelassen werden.
Das Gesamtbudget von einer Million Euro verdeutlicht zugleich die Reichweite des Programms. Verteilt sich dieser Betrag auf viele Gemeinden und Familien, werden die einzelnen Zuschüsse voraussichtlich deutlich unter den tatsächlichen Kosten eines Hauskaufs oder Neubaus liegen. Die Förderung kann damit eine sinnvolle Ergänzung darstellen, ersetzt jedoch weder Eigenkapital noch eine vollständige Finanzierung.
Zum aktuellen Stand ist festzuhalten: Das Landwirtschaftsministerium hat den Programmvorschlag für 2026 in die öffentliche Begutachtungsphase eingebracht. Ein abschließender Förderaufruf mit konkreten Fristen und Antragsunterlagen wurde bislang nicht veröffentlicht. Familien können daher gegenwärtig noch keinen Antrag beim kroatischen Landwirtschaftsministerium einreichen.
Die weiteren Schritte im Vergabeverfahren können erst nach der endgültigen Annahme des Programms eingeleitet werden.