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Geschlechtsänderung

Behörden-Wende: Waltraud doch wieder Walter – Einspruch läuft

Behörden-Wende: Waltraud doch wieder Walter – Einspruch läuft
FOTO: iStock/Ranta Images
2 Min. Lesezeit |

Nach einem Jahr der Kontroverse wird ein Geschlechtseintrag wieder rückgängig gemacht. Der Fall des 60-jährigen Ex-Rotlichtbetreibers hatte für Aufsehen gesorgt.

Ein Fall zur Änderung des Geschlechtseintrags hat in Österreich für erhebliches Aufsehen gesorgt und ist nun durch eine behördliche Entscheidung abgeschlossen worden. Im Feber 2025 gelang es einer Person namens Waltraud P., eine Änderung im Zentralen Personenstandsregister zu erwirken. Der ursprünglich als Walter eingetragene Mensch wurde am 26. Feber 2025 nach Umstellung des Geschlechtseintrags von „männlich“ auf „weiblich“ offiziell als Waltraud registriert. Die Grundlage für diese Änderung bildete ein medizinisches Gutachten, das eine „Störung der Geschlechtsidentität/Transsexualismus“ bescheinigte, wie „Heute“ seinerzeit berichtete.

Der Vorgang löste in der Folgezeit weitreichende gesellschaftliche Debatten aus. Dabei wurden insbesondere mögliche Konsequenzen für den Pensionsantritt sowie Auswirkungen auf die Vollstreckung einer Haftstrafe thematisiert. Die Angelegenheit veranlasste schließlich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), den Magistrat Wien mit einer erneuten Prüfung des Vorgangs zu beauftragen. Nach fast einem Jahr wurde die ursprüngliche Eintragung nun wieder rückgängig gemacht.

Behördliche Entscheidung

Der 60-jährige ehemalige Betreiber aus dem Rotlichtmilieu, der vorübergehend seinen Geschlechtseintrag von „männlich“ auf „weiblich“ hatte ändern lassen, ist gemäß eines aktuellen amtlichen Bescheids wieder als Mann im Register verzeichnet. In dem Dokument, das der „Krone“ vorliegt, wird festgestellt: „Die ständige Rechtsprechung verlangt kein bestimmtes Aussehen wie z. B. Nagellack oder lange Haare.“ Gleichzeitig wird jedoch präzisiert: „Lediglich eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes in Richtung des Wunschgeschlechtes.“ Dies impliziere, dass eine Person zumindest in Grundzügen dem angestrebten Geschlecht äußerlich entsprechen müsse.

Die betroffene Person hat laut Bericht diese Anforderung zurückgewiesen und Einspruch gegen die Entscheidung erhoben.

Dazu äußerte sie: „Jeder, der sich als Frau fühlt, soll seinen Gefühlen freien Lauf lassen.“

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KO KOSMO-Redaktion
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