Temu steht in Österreich unter Druck – und die Ermittler haben gleich mehrere Verstöße aufgedeckt.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ihre Untersuchung der chinesischen Onlineplattform Temu abgeschlossen und die Ergebnisse in einem Fallbericht dokumentiert. Ausgangspunkt war eine umfangreiche Beschwerde des Handelsverbands vom August 2024, in der mehrere mögliche Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geltend gemacht wurden. Auf dieser Grundlage leitete die Behörde entsprechende Ermittlungen ein.
Drei der erhobenen Vorwürfe konnte die BWB im Zuge ihrer Prüfung bestätigen: manipulative Geschäftspraktiken, das Vortäuschen von Warenknappheit sowie irreführende Werbebilder und Produktbeschreibungen. Nachdem die Behörde Temu mit den beanstandeten Punkten konfrontiert hatte, leitete das Unternehmen eine interne Untersuchung ein und entfernte jene Praktiken, die als problematisch eingestuft worden waren.
Die Beschwerde des Handelsverbands konkretisierte unter anderem falsche Behauptungen zu zeitlich begrenzter Verfügbarkeit von Angeboten, irreführende Angaben zu Preisreduktionen sowie falsche Behauptungen zu Warenknappheit – klassische Druckmittel, um Kunden zu schnellen Käufen zu bewegen.
Strukturelle Maßnahmen
Infolge einer Abmahnung durch die BWB ergriff Temu darüber hinaus strukturelle Maßnahmen, um irreführende Praktiken von Händlern auf der Plattform künftig zu unterbinden. Konkret wurde eine Task Force eingerichtet, die die meistverkauften Artikel auf der österreichischen Website systematisch überprüft, sowie ein Mechanismus zur frühzeitigen Erkennung und Behebung potenzieller Verstöße eingeführt. Ziel dieser Schritte ist es, Verbraucher vor falschen oder missverständlichen Produktbeschreibungen zu schützen.
Die Wettbewerbsbehörde stellt jedoch klar, dass sie den Markt weiterhin im Blick behalten werde – und sich bei neuerlichen Verstößen weitere Maßnahmen vorbehält. Aus dem Wirtschaftsministerium kommt Rückendeckung für das Vorgehen der Behörde. „Der Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde zeigt, wie wichtig konsequentes Vorgehen gegen irreführende Geschäftspraktiken im Onlinehandel ist. Gerade internationale Plattformen müssen sich an dieselben Regeln halten wie unsere heimischen Händler. Österreich darf kein Ausweichmarkt für Billigware und unlautere Wettbewerbsvorteile werden – unsere Betriebe schaffen Arbeitsplätze, zahlen Steuern und verdienen faire Wettbewerbsbedingungen“, erklärt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP).
Reaktionen & Lob
„Gleichzeitig zeigt der Fall auch: Wir haben in Österreich eine schlagkräftige Wettbewerbsbehörde und geeignete Mittel, um gegen unlauteren Wettbewerb konsequent vorzugehen.“ Auch der Handelsverband wertet das Ergebnis als Erfolg. „Der Bericht der BWB zeigt schwarz auf weiß, dass das Einschreiten des Handelsverbands und der Bundeswettbewerbsbehörde Wirkung gezeigt hat. Temu hat drei unlautere Praktiken auf seiner Plattform eingestellt. Das ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung eines echten Level-Playing-Field (gleiche Wettbewerbsbedingungen). Unser besonderer Dank gilt der BWB, die sich intensiv mit den von uns verorteten Verstößen befasst und für Abhilfe gesorgt hat“, so Handelsverband-Geschäftsführer und Beschwerdeführer Rainer Will.