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Gerichtsurteil

Sie wollte ihre Kinder anzünden – jetzt darf sie wieder zu ihnen

Sie wollte ihre Kinder anzünden – jetzt darf sie wieder zu ihnen
(Foto: Pexels)
2 Min. Lesezeit |

Ein Brandanschlag im Supermarkt, zwei Kinder in Gefahr – und ein Urteil, das nun weltweit für Diskussionen sorgt.

Ein aufsehenerregendes Urteil des Landgerichts Bremen zieht derzeit internationale Aufmerksamkeit auf sich. Eine Mutter litauischer Herkunft war wegen versuchten Mordes an ihren eigenen Kindern angeklagt worden, nachdem sie in einem Supermarkt einen Brandanschlag verübt hatte.

Die Frau hatte Spiritus getrunken und die Flüssigkeit anschließend über sich selbst sowie ihre beiden Söhne gegossen. Danach versuchte sie, die Kinder mit einem Feuerzeug in Brand zu setzen. Nach Angaben von NTV konnten Zeugen eingreifen, ihr das Feuerzeug entreißen und so das Schlimmste abwenden.

Einem der Söhne gelang es laut Anklageschrift zu flüchten. Die Frau unternahm daraufhin einen weiteren Versuch, ihren zweiten Sohn anzuzünden – auch diesmal verhinderte ein Zeuge die Tat, indem er ihr das Feuerzeug abnahm.

Folgen der Tat

Die Kinder erlitten dem Gericht zufolge unter anderem Augenreizungen sowie Hautrötungen. Bei einem der Buben verursachte der Spiritus zudem Blasen im Genitalbereich, was einen operativen Eingriff erforderlich machte. Dauerhafte körperliche Schäden hat er nach Angaben des Gerichts jedoch nicht zurückbehalten.

Rückkehr zur Familie

Zum Tatzeitpunkt litt die Frau nach gerichtlicher Feststellung an einer Depression sowie an einer psychotischen Störung. Das Landgericht Bremen sprach die 40-Jährige frei, weil es sie zum Tatzeitpunkt im Januar für schwer psychisch krank und damit schuldunfähig hielt. Seit dem Vorfall befand sie sich in einer psychiatrischen Einrichtung. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung plädierten dafür, diese Unterbringung auf Bewährung auszusetzen – das Gericht folgte dieser Einschätzung.

Nach § 67d StGB kann ein Gericht die weitere Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung aussetzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Gesundheitszustand der Angeklagten habe sich demnach so weit stabilisiert, dass zunächst eine Behandlung in einer Tagesklinik vorgesehen ist, bevor eine ambulante Weiterbetreuung erfolgen soll. Die 40-Jährige darf darüber hinaus zu ihren Söhnen zurückkehren. Das Jugendamt sowie die Bewährungs- und Führungshilfe werden die Frau und ihre Familie dabei weiterhin engmaschig begleiten.

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KO KOSMO-Redaktion
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