Die Sommerpause ist vorbei – und an den Schengen-Grenzen kehrt der volle EES-Betrieb zurück. Für Reisende aus Serbien und Bosnien gilt jetzt wieder volle Aufmerksamkeit.
Seit dem 7. September ist eine wichtige Sommer-Ausnahme beim Entry/Exit System (EES) der EU nicht mehr in Kraft. In den vergangenen Monaten konnten Grenzbehörden bei außergewöhnlich starkem Andrang die Erfassung biometrischer Daten vorübergehend aussetzen. Mit dem Ende dieser Flexibilität könnten die Kontrollen an stark frequentierten Schengen-Außengrenzen wieder länger dauern.
Während der reiseintensiven Sommermonate galt eine Sonderregelung, die es erlaubte, die Erfassung biometrischer Daten bei außergewöhnlich starkem Andrang vorübergehend auszusetzen. Diese zusätzliche Flexibilität galt bis einschließlich 6. September. Das EES selbst ist seit dem 10. April 2026 an allen Schengen-Außengrenzen vollständig in Betrieb und erfasst Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengenraum reisen. Dabei werden unter anderem Reisedokumentdaten, Gesichtsbilder und Fingerabdrücke gespeichert. Die schrittweise Einführung des Systems hatte bereits am 12. Oktober 2025 begonnen.
Betroffene Grenzübergänge
Betroffen sind unter anderem Bürgerinnen und Bürger aus Serbien und Bosnien-Herzegowina, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengenraum reisen. Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch für Personen, die in Österreich leben und einen gültigen österreichischen Aufenthaltstitel oder ein entsprechendes Langzeitvisum besitzen: Sie werden nicht im EES registriert und müssen im Rahmen des Systems keine Fingerabdrücke oder Gesichtsscans abgeben. Für Kurzzeitreisende ohne einen solchen Aufenthaltstitel sind insbesondere die Schengen-Außengrenzen zwischen Serbien und Kroatien, Serbien und Ungarn sowie Bosnien-Herzegowina und Kroatien relevant.
Reisende sollten sich vor der Fahrt über die aktuelle Situation an den jeweiligen Grenzübergängen informieren und an stark frequentierten Tagen zusätzliche Zeit einplanen. Die EU-Kommission bestätigte, dass die besondere Möglichkeit zur vorübergehenden Aussetzung biometrischer Erfassungen während außergewöhnlicher sommerlicher Verkehrsspitzen bis einschließlich 6. September galt. Das EES verfügt weiterhin über technische Ausfall- und Notfallmechanismen für außergewöhnliche Situationen.
Bei konkreten Fragen sollten sich Reisende an die zuständigen Behörden wenden und offizielle Reisehinweise im Blick behalten.