Mehr als zwei Millionen Pensionisten in Österreich spüren ab November 2026 eine stille Veränderung direkt im Geldbeutel.
Ab November 2026 kommt auf mehr als zwei Millionen Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich eine neue finanzielle Belastung zu. Erstmals wird das E-Card-Service-Entgelt in Höhe von 26,85 Euro auch von Pensionen einbehalten – automatisch, ohne dass die Betroffenen selbst aktiv werden müssen. Die Maßnahme ist Teil eines Pakets an Budgetbeschlüssen, das bereits im Vorjahr verabschiedet wurde.
Steigende Gebühren
Bis dato waren Pensionistinnen und Pensionisten von dieser Abgabe ausgenommen. Mit dem Wegfall der bisherigen Befreiungsregelung ändert sich das grundlegend. Die Gebühr bezieht sich auf das Kalenderjahr 2027 und wird am 15. November abgerechnet.
Damit setzt sich auch ein klarer Aufwärtstrend fort: 2025 betrug das Entgelt noch 13,80 Euro, 2026 bereits 25 Euro – 2027 steigt es weiter auf 26,85 Euro.
Ausnahmen & Kaufkraft
Nicht alle Betroffenen trifft die neue Regelung gleich hart. Wer eine Ausgleichszulage bezieht oder unter besondere soziale Schutzbestimmungen fällt, bleibt auch künftig von der Gebühr befreit. Den Abzug nehmen die zuständigen Pensionsversicherungsträger automatisch vor, ein eigenes Zutun der Pensionistinnen und Pensionisten ist nicht erforderlich.
Zum Jahresbeginn 2027 tritt zudem eine Pensionserhöhung von 2,95 Prozent in Kraft – allerdings liegt die für die Anpassung maßgebliche Inflationsrate bei rund 3,35 Prozent, was unter dem Strich auf einen realen Kaufkraftverlust hinausläuft.