Acht Forderungen, ein Ziel: Kroatien macht seine EU-Unterstützung für Montenegro an klaren Bedingungen fest.
Kroatien hat Montenegro Ende 2023 ein inoffizielles Dokument mit acht konkreten Forderungen übermittelt, die als Voraussetzung für die kroatische Unterstützung des montenegrinischen EU-Beitritts gelten. Die Forderungen beziehen sich auf zwei zentrale Verhandlungskapitel: Kapitel 23, das Justiz und Grundrechte umfasst, sowie Kapitel 31 zu Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Im Kern geht es um ungelöste historische Konflikte und offene Rechtsfragen zwischen beiden Ländern.
Zagreb betont, die Bedingungen seien nicht als Hindernis gedacht, sondern als Instrument zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen. „Diese Forderungen sind begrenzt, klar definiert und erreichbar“, heißt es in dem Dokument.
Lager Morinj
Zu den drängendsten Punkten zählt die Frage der Entschädigung jener mehr als 300 Kroaten, die zwischen Oktober 1991 und August 1992 im Lager Morinj festgehalten wurden. Kroatien verlangt zudem, dass die 2022 angebrachte Gedenktafel im ehemaligen Lager dauerhaft sichtbar bleibt. Darüber hinaus fordert Zagreb die Umbenennung eines Schwimmbads in Kotor, das nach Zoran Gopcevic benannt ist – einem ehemaligen Wachmann des Lagers, dessen Ehrung als historisch belastend gilt.
Diese Maßnahmen werden als notwendige Schritte zur Aufarbeitung eines gemeinsamen, schmerzhaften Kapitels der jüngeren Geschichte betrachtet.
Justiz und Eigentum
Im Bereich Justiz und Eigentumsrecht drängt Kroatien auf Kooperation bei der Klärung des Schicksals von 14 vermissten kroatischen Staatsbürgern sowie auf die strafrechtliche Verfolgung mutmaßlicher Kriegsverbrecher. Gleichzeitig sollen Eigentumsstreitigkeiten aus den 1990er-Jahren gelöst werden, von denen 51 Familien aus Tivat und der Bucht von Kotor betroffen sind. Als Maßstab für eine gerechte Lösung verweist Zagreb auf den Umgang mit der albanischen Minderheit – das Prinzip der Gleichbehandlung steht dabei im Vordergrund.
Kroatien verlangt zudem die Rückgabe des Schulschiffs „Jadran“, das vor dem Zerfall Jugoslawiens in Split stationiert war und seither in montenegrinischem Besitz ist. Darüber hinaus wird ein strukturierter Dialog über den Grenzverlauf eingefordert. Grundlage soll dabei das völkerrechtliche Prinzip des „uti possidetis juris“ – die Anerkennung ehemaliger Verwaltungsgrenzen als Staatsgrenze – sein.