Am Donnerstag beginnt in Wien der Prozess gegen Kabarettist Günther Paal alias „Gunkl“. Neben ihm stehen auch die Mutter und die Großmutter des betroffenen Kindes vor Gericht – ihnen wird schwere Erpressung vorgeworfen.
Günther Paal, dem österreichischen Publikum unter dem Künstlernamen „Gunkl“ bekannt, muss sich vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien verantworten. Dem 64-Jährigen werden sexueller Missbrauch von Unmündigen sowie der Besitz von sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial zur Last gelegt.
Gemeinsam mit Paal sind die Mutter und die Großmutter des betroffenen Kindes angeklagt. Die beiden Frauen sollen den Kabarettisten mit Drohungen zu Geldzahlungen gedrängt haben. Nach einem APA-Bericht soll Paal insgesamt 159.000 Euro übergeben haben. Die gerichtliche Presseinformation nennt abweichend einen Betrag von 189.000 Euro.
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen
Die Verhandlung im Großen Schwurgerichtssaal findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Nach Angaben des Justizministeriums stehen das Gericht und die zuständigen Sicherheitspartner, insbesondere die Polizei, in engem Austausch. Neben großem Medieninteresse werden auch mögliche Proteste berücksichtigt. Im Hintergrund stehen unter anderem die Erfahrungen mit den Demonstrationen rund um den Prozess gegen den ehemaligen Burgtheaterschauspieler Florian Teichtmeister im September 2023.
Der Prozess vor einem Schöffensenat ist für Donnerstag, den 22. Oktober 2026, von 10 bis 13.30 Uhr angesetzt. Ob und in welchem Umfang die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, entscheidet der Senat. Ein Ausschluss ist insbesondere zum Schutz des betroffenen Kindes möglich.
Geständnis erwartet
Laut Anklage unterhielt Paal über Jahre hinweg eine zumindest teilweise entgeltliche sexuelle Beziehung zur Mutter und zur Großmutter des Kindes. Nach dem mutmaßlichen Übergriff sollen die beiden Frauen ihn unter Druck gesetzt und Geld verlangt haben. Im Mai 2026 erstattete Paal Selbstanzeige. Auf einem bei ihm sichergestellten Computer wurden 960 Bilddateien sowie 19 Videodateien mit Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger gefunden.
Paal will sich laut seinem Verteidiger vor Gericht schuldig bekennen. Zu den beiden mitangeklagten Frauen liegen unterschiedliche Medienberichte vor: Während die APA am 19. Oktober Geständnisse aller drei Angeklagten ankündigte, berichtete „Heute“ am 18. Oktober unter Berufung auf Verteidiger Werner Wendt, dass die Großmutter einen Freispruch anstrebe.
Im Fall einer Verurteilung droht Paal eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Laut einem APA-Bericht rechnen mit dem Fall vertraute Personen mit einer teilbedingten oder vollständig bedingt nachgesehenen Strafe. Dabei wird unter anderem auf seine Selbstanzeige, sein Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit verwiesen. Über Schuld und Strafmaß entscheidet das Gericht.
Eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen vollständig bedingt nachgesehen werden. Dabei prüft das Gericht unter anderem, ob die Strafandrohung allein oder gemeinsam mit weiteren Maßnahmen genügt, um den Verurteilten von weiteren Straftaten abzuhalten. Außerdem darf die Vollstreckung nicht erforderlich sein, um andere von Straftaten abzuhalten. Die Probezeit beträgt grundsätzlich ein bis drei Jahre.
Für alle drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.