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Transparenzlücke

Null Patienten, sieben Wochen Wartezeit: Wie transparent sind unsere OP-Listen?

Null Patienten, sieben Wochen Wartezeit: Wie transparent sind unsere OP-Listen?
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Sieben Wochen Wartezeit, obwohl niemand auf der Liste steht: Österreichs OP-Wartelisten sorgen derzeit für Kritik und werfen Fragen zur Vergleichbarkeit der Daten auf.

Wie lange Patientinnen und Patienten auf eine geplante Operation warten müssen, soll in Österreich über transparente Wartelisten nachvollziehbar sein. In der Praxis unterscheiden sich Umfang, Aktualität und Darstellung der veröffentlichten Daten jedoch deutlich zwischen den Bundesländern.

Besonders auffällig ist ein Beispiel aus Salzburg: Dort wurde für einen Eingriff eine durchschnittliche Wartezeit von sieben Wochen ausgewiesen, obwohl gleichzeitig null vorgemerkte Patienten angegeben waren. Die Salzburger OP-Warteliste weist ausdrücklich durchschnittliche Wartezeiten aus und wird grundsätzlich alle zwei Monate aktualisiert. Bundesrechtlich ist für bestimmte planbare Eingriffe ein transparentes Wartelistenregime vorgesehen, sobald die Wartezeit vier Wochen überschreitet. Dabei müssen unter anderem die Zahl der vorgemerkten Personen sowie jene der Sonderklassepatienten erkennbar sein.

Schneller mit Privatordination?

Zusätzliche Brisanz erhält die Diskussion durch eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Höhere Studien im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich. Dafür wurden 810 Personen befragt, die in den vergangenen drei Jahren in einem öffentlichen Krankenhaus oder Ordensspital in Oberösterreich operiert worden waren. 13,1 Prozent gaben an, ihnen sei angeboten worden, ihre Wartezeit durch den Besuch einer Privatordination zu verkürzen. 6,1 Prozent nahmen dieses Angebot tatsächlich an.

Weitere 9,1 Prozent berichteten, ihnen sei eine schnellere Operation gegen eine private Zuzahlung angeboten worden. Die genannten Beträge lagen zwischen 200 und 8.600 Euro. AK-OÖ-Präsident Andreas Stangl bezeichnete solche Vorreihungen als „Korruption“. Die Studie selbst basiert allerdings auf einer Befragung von Patienten und stellt keine strafrechtliche Feststellung von Korruption dar.

Auch bei den veröffentlichten Wartelisten gibt es große Unterschiede. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass zumindest für bestimmte medizinische Fachbereiche Angaben zur Wartezeit und zur Zahl der vorgemerkten Patienten vorhanden sein müssen. In Wien erfasst die öffentlich zugängliche Übersicht jedoch nur Kliniken des Wiener Gesundheitsverbunds – andere Wiener Spitäler sind darin nicht vollständig abgebildet.

Kritik an Wartelisten

Auch zwischen den Bundesländern bestehen erhebliche Unterschiede. Salzburg, Niederösterreich und die Steiermark veröffentlichen vergleichsweise umfangreiche Angaben. In Oberösterreich und Kärnten enthalten die landesweiten Übersichten dagegen lediglich Wartezeiten, jedoch keine Patientenzahlen; die veröffentlichten Kärntner Angaben stammen laut aktuellem Vergleich zudem noch aus November 2025. In Tirol sind die Daten wiederum auf einzelne Krankenhausseiten verteilt.

Der grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner fordert deshalb bundesweit einheitlichere und transparentere Wartelisten. Er hat dazu eine parlamentarische Anfrage an Gesundheitsministerin Korinna Schumann angekündigt. „Sie muss offenlegen, warum die Bundesländer die gesetzlich vorgeschriebenen transparenten Wartelisten bis heute nicht umsetzen und warum der Bund nicht längst eingeschritten ist“, erklärte Schallmeiner.

Die Grünen fordern darüber hinaus eine verbindliche OP-Garantie nach internationalem Vorbild sowie Konsequenzen gegen nicht medizinisch begründete Vorreihungen. Solange Daten je nach Bundesland unterschiedlich erfasst, veröffentlicht und aktualisiert werden, bleibt ein österreichweiter Vergleich der tatsächlichen OP-Wartezeiten für Patienten schwierig.

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KO KOSMO-Redaktion
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