Hunderte ukrainische Vertriebene könnten in Niederösterreich Grundversorgung zurückzahlen müssen. Grund sind Pensionseinkünfte aus der Ukraine, die bei der Berechnung der Leistungen nicht berücksichtigt wurden.
In Niederösterreich werden derzeit Fälle überprüft, in denen ukrainische Pensionen während des Bezugs von Grundversorgung nicht berücksichtigt wurden. Nach aktueller Medienberichterstattung geht es dabei bereits um Rückforderungen von mindestens 445.000 Euro; wie viele Personen letztlich betroffen sind und wie hoch die Gesamtsumme ausfällt, ist noch offen.
Rechtlich ist die Grundfrage inzwischen geklärt: Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat Ende September entschieden, dass ukrainische Pensionen grundsätzlich als anrechenbares Einkommen bei der Grundversorgung gelten. Wird nachträglich bekannt, dass während des Leistungsbezugs ein solches Einkommen vorhanden war, kann das Land zu viel ausbezahlte Grundversorgung zurückfordern. Ende August befanden sich in Niederösterreich insgesamt rund 5.900 Menschen in der Grundversorgung; der Großteil davon waren Vertriebene aus der Ukraine.
Politischer Streit
Für Niederösterreichs zuständigen FPÖ-Landesrat Martin Antauer steht fest, dass nicht deklarierte Pensionseinkünfte zurückgefordert werden sollen. Nach den jüngsten Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts erklärte er: „Nicht deklarierte ukrainische Pensionen können wir zurückfordern.“ In einem bereits entschiedenen Fall ging es nach seinen Angaben um eine Rückforderung von 11.569 Euro.
Demgegenüber wird von Vertretern ukrainischer Organisationen und Sozialberatungsstellen darauf hingewiesen, dass viele Betroffene nur geringe Pensionen aus der Ukraine beziehen und hohe Rückforderungen gerade ältere Menschen finanziell stark treffen können. Auch in anderen Bundesländern beschäftigt die Frage Behörden und Gerichte. Die konkrete Höhe einer Rückforderung und mögliche Erleichterungen hängen dabei von den jeweiligen Landesgesetzen und vom Einzelfall ab.
Härtefälle möglich
Auch in Niederösterreich bedeutet eine festgestellte Überzahlung nicht automatisch, dass in jedem Fall der gesamte Betrag sofort eingefordert werden muss. Das NÖ Grundversorgungsgesetz erlaubt ausdrücklich, ganz oder teilweise vom Kostenersatz abzusehen, wenn die Rückzahlung für die betroffene Person eine soziale Härte darstellen würde – insbesondere wenn dadurch ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre.
Wie streng diese Ausnahme ausgelegt wird, zeigt allerdings ein aktuelles Urteil: Das Landesverwaltungsgericht sah bei einem ukrainischen Pensionisten trotz einer Rückforderung von mehreren Tausend Euro keine ausreichende soziale Härte. Dabei verwies es unter anderem auf dessen laufende Pension und die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Betroffene müssen eine mögliche Nachsicht oder Ratenzahlung daher im konkreten Verfahren geltend machen.
Für ukrainische Vertriebene ist deshalb entscheidend, sämtliche Pensionen und andere relevante Einkünfte gegenüber der zuständigen Grundversorgungsstelle offenzulegen. Ob eine Rückforderung tatsächlich in voller Höhe durchgesetzt wird, hängt anschließend von den konkreten Einkommens- und Lebensverhältnissen sowie der jeweiligen behördlichen Entscheidung ab.