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Arbeitsrecht

Gekündigt im Krankenstand – AK holt 38.000 Euro zurück

Gekündigt im Krankenstand – AK holt 38.000 Euro zurück
(FOTO: Arbeiterkammer Wien)
2 Min. Lesezeit |

Gekündigt im Krankenstand, mitten in einem laufenden Verfahren – für eine Kärntnerin hatte das weitreichende Folgen.

Eine 49-jährige Büroangestellte aus dem Bezirk Völkermarkt hat nach einer unrechtmäßigen Kündigung einen arbeitsrechtlichen Erfolg erzielt und eine Abfindung erhalten. Die Frau war über 14 Jahre lang als Bürokraft in der Region tätig, bevor es zum Streit mit ihrem Arbeitgeber kam.

Vorausgegangen war ein Antrag auf Anerkennung eines Behindertenstatus, der zunächst mit einem Behinderungsgrad von lediglich 30 Prozent bewertet wurde. Für den gesetzlich vorgesehenen Kündigungsschutz wäre jedoch ein Grad von mindestens 50 Prozent notwendig gewesen.

Kündigung im Krankenstand

Während eines laufenden Einspruchsverfahrens gegen diese Entscheidung des Sozialministeriums wurde die Frau im September des Vorjahres, mitten in einem Krankenstand, von ihrem Arbeitgeber gekündigt – obwohl sie diesen über den noch offenen Einspruch in Kenntnis gesetzt hatte. Katharina Uran, Leiterin der Arbeiterkammer-Bezirksstelle Völkermarkt, bewertete die Situation eindeutig: „Zu wenig für einen Kündigungsschutz.“ Der Grund: „Denn es seien nicht alle ärztlichen Befunde berücksichtigt worden.“

Rückwirkender Schutz

Im Zuge des Einspruchsverfahrens korrigierte die zweite Instanz die ursprüngliche Einstufung grundlegend und erkannte der Frau einen Behinderungsgrad von 70 Prozent zu. Damit galt der Kündigungsschutz rückwirkend als wirksam.

Da beide Seiten eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ablehnten, wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt: Der Arbeitgeber zahlte eine Abfindung von etwas mehr als 38.000 Euro brutto. Die Arbeiterkammer hatte die Arbeitnehmerin während des gesamten Verfahrens vertreten und die Durchsetzung ihrer Ansprüche begleitet.

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KO KOSMO-Redaktion
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