Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Familienbonus

Familienbonus 2027: Diese Änderung kann Familien 500 Euro pro Kind kosten

Familienbonus 2027: Diese Änderung kann Familien 500 Euro pro Kind kosten
(FOTO: iStockphoto)
3 Min. Lesezeit |

Ab 1. Jänner 2027 ändern sich in Österreich die Regeln für den Familienbonus Plus. Manche Eltern können die Steuerentlastung dann nicht mehr vollständig einer Person zuordnen. Für Familien mit unterschiedlich hohen Einkommen kann dadurch Geld verloren gehen. Entscheidend sind das Alter der Kinder, mögliche Ausnahmen und die jeweilige Einkommensteuer.

Bis zu 2.000,16 Euro Steuerentlastung jährlich sind für ein minderjähriges Kind möglich. Dieser Höchstbetrag bleibt bestehen. Neu ist jedoch die vorgeschriebene Aufteilung in bestimmten Familienkonstellationen: Wo bisher ein Elternteil den gesamten Bonus beanspruchen konnte, sind künftig grundsätzlich nur noch 75 zu 25 Prozent oder 50 zu 50 Prozent zulässig.

Für wen sich die Aufteilung ändert

Die Änderung betrifft insbesondere zusammenlebende Eltern mit Kindern ab vier Jahren, wenn kein jüngeres Kind unter vier Jahren im Haushalt lebt und für kein haushaltszugehöriges Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.

Für Kinder unter vier Jahren bleibt die vollständige Zuordnung zu einer anspruchsberechtigten Person möglich. Das gilt auch für Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe, unabhängig vom Alter. Gibt es im gemeinsamen Haushalt ein solches Kind, kann diese Ausnahme auch die Aufteilung für ältere Geschwister beeinflussen.

Im Monat des vierten Geburtstags ist die vollständige Zuordnung noch möglich. Erst ab dem Folgemonat greift gegebenenfalls die neue Aufteilung.

Wie mehr als 500 Euro verloren gehen können

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Paar hat ein sechsjähriges Kind. Weitere Kinder und ein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe bestehen nicht. Bisher konnte ein Elternteil den gesamten Jahresbonus von 2.000,16 Euro steuerlich ausschöpfen.

Ab 2027 entfallen bei einer Aufteilung von 75 zu 25 Prozent 1.500,12 Euro auf einen Elternteil und 500,04 Euro auf den anderen. Kann der zweite Elternteil seinen Anteil mangels Einkommensteuer überhaupt nicht nutzen, bleiben diese 500,04 Euro ungenutzt. Eine vollständige Übertragung auf den besser verdienenden Elternteil ist in dieser Konstellation nicht mehr zulässig.

Das Beispiel setzt ganzjährigen Anspruch und gleichbleibende Verhältnisse voraus. Können beide Eltern ihre Anteile vollständig ausschöpfen, bleibt die gemeinsame Entlastung erhalten. Ein geringerer Bonus auf einem einzelnen Lohnzettel bedeutet deshalb noch keinen Verlust für die Familie.

Was für getrennte Eltern gilt

Auch getrennt lebende Eltern müssen die Aufteilung prüfen. Anspruchsberechtigt können die familienbeihilfenberechtigte Person und der Elternteil sein, der den gesetzlichen Unterhalt leistet. Für Kinder ab vier Jahren ohne erhöhte Familienbeihilfe gelten grundsätzlich ebenfalls die Varianten 75/25 oder 50/50.

Gibt es tatsächlich nur eine anspruchsberechtigte Person, bleibt die vollständige Berücksichtigung möglich. Alleinerziehend zu sein bedeutet daher weder automatisch eine Kürzung noch automatisch den alleinigen Anspruch.

Wann ihr beim Arbeitgeber handeln müsst

Wird der Familienbonus bereits monatlich beim Gehalt berücksichtigt und entspricht die bisherige Aufteilung ab 2027 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, ist eine Anpassung mit dem Formular E33 erforderlich. Nicht alle Eltern müssen allein wegen des Jahreswechsels einen neuen Antrag abgeben.

Alternativ lässt sich der Bonus nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung beanspruchen. Wichtig: Wer eine Arbeitnehmerveranlagung abgibt, muss ihn dort erneut beantragen – auch bei vorheriger Berücksichtigung durch den Arbeitgeber.

Was ihr vor dem Jahreswechsel prüfen solltet

Klärt gemeinsam, welche Aufteilung zulässig ist und wie viel Einkommensteuer jeder Elternteil voraussichtlich zahlt. Besonders bei Teilzeit, Karenz oder längeren Beschäftigungsunterbrechungen lohnt sich eine individuelle Berechnung.

Für Menschen mit geringem Einkommen kann unter bestimmten Voraussetzungen der Kindermehrbetrag infrage kommen. Er wird über die Steuerveranlagung berücksichtigt, ersetzt einen ungenutzten Familienbonus-Anteil aber nicht automatisch.

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen