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Prozess

Schläge, Demütigungen, Drohungen: Erzieherin misshandelte Kleinkinder

Schläge, Demütigungen, Drohungen: Erzieherin misshandelte Kleinkinder
FOTO: iStock
4 Min. Lesezeit |

Eine Münchner Erzieherin steht vor Gericht – die Vorwürfe wiegen schwer, die Opfer waren teilweise kaum alt genug, um sprechen zu können.

Eine 58-jährige Erzieherin aus München ist wegen der Misshandlung von Kleinkindern verurteilt worden. Das Gericht verhängte gegen Zlatka T., die aus Bulgarien stammt, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Darüber hinaus wurde sie zur Zahlung von 5.000 Euro an den Kinderschutzbund München verpflichtet und erhielt ein dreijähriges Berufsverbot als Erzieherin.

Das Schöffengericht sprach die 58-Jährige der Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht Fällen sowie der vorsätzlichen Körperverletzung in drei Fällen schuldig. Die Taten ereigneten sich zwischen April 2024 und Juli 2025 in einer Münchner Kinderkrippe. Betroffen waren Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren.

Schläge, Demütigungen und Todesdrohung

Die Schilderungen aus dem Verfahren sind drastisch. Laut Ermittlungen schlug die Erzieherin Kinder, zog sie an den Haaren, verweigerte ihnen Essen und ließ sie teilweise bewusst in eingenässter Kleidung. Einem Kind soll sie einen Bodenputzlappen ins Gesicht gedrückt haben. Einen Zweijährigen schleuderte sie demnach so heftig zu Boden, dass dieser wegen einer Verletzung am Ellbogen behandelt werden musste.

Einem anderen Kleinkind soll die Erzieherin sogar mehrfach mit dem Tod gedroht haben. Laut Anklage richtete sich ihre Abneigung insbesondere gegen manche Kinder aufgrund ihrer Herkunft oder weil sie nicht ausreichend Deutsch sprachen.

Eltern berichten von den Folgen

Besonders erschütternd sind die Aussagen der Eltern. Der Vater eines betroffenen Mädchens berichtete vor Gericht, dass seine Tochter unter schweren Schlafstörungen litt. Noch immer mache er sich selbst Vorwürfe: „Ich mache mir Vorwürfe, dass ich meine Tochter da jeden Tag hingebracht habe.“

Im Zuge des Verfahrens wurden außerdem weitere Vorfälle bekannt, die von der Staatsanwaltschaft allerdings nicht weiterverfolgt wurden. Eine Mutter schilderte gegenüber BILD, was ihr Sohn nach ihren Angaben erlebt haben soll: „Mein Sohn wurde wie ein Hund behandelt, er wurde geschlagen, an eine Leine gelegt, musste vom Boden essen.“

Gerade diese Schilderung zeigt, wie schwer die Vorwürfe der Eltern wiegen. Wichtig ist allerdings die Unterscheidung: Die Vorwürfe rund um die Leine und das Essen vom Boden gehörten laut BILD nicht zu jenen Fällen, die von der Staatsanwaltschaft weiterverfolgt und schließlich abgeurteilt wurden.

Geständnis und Entschuldigung

Im Verlauf des Prozesses ließ Zlatka T. durch ihre Anwältin ein Geständnis verlesen und entschuldigte sich bei den betroffenen Familien. Sie erklärte, sie werde sich selbst nicht verzeihen, was sie getan habe. Das Gericht berücksichtigte ihr Geständnis und ihre Entschuldigung bei der Urteilsfindung. Mit zwei Familien kam es zudem zu einem Täter-Opfer-Ausgleich.

Für die Eltern kann das die Erlebnisse ihrer Kinder jedoch kaum ungeschehen machen. Anwältin Anja Aringer, die Eltern eines Opfers vertritt, verwies insbesondere auf das Alter der Betroffenen: Die Kinder seien noch so klein gewesen, dass sie sich teilweise nicht selbst äußern konnten.

Kolleginnen meldeten Vorfälle

Besonders brisant ist, dass das Verhalten der Erzieherin offenbar nicht unbemerkt blieb. Kolleginnen meldeten die Vorfälle laut Ermittlungen wiederholt der damaligen Kita-Leitung. Konsequenzen blieben zunächst aus. Erst nach einem Wechsel in der Leitung und erneuten Hinweisen wurde die 58-Jährige freigestellt.

Auch gegen die damalige Leiterin wurde wegen des Verdachts der Beihilfe durch Unterlassen vorgegangen. Das Verfahren wurde schließlich gegen Auflagen eingestellt. Nach Angaben von BILD musste die frühere Leiterin eine Geldauflage von 3.000 Euro bezahlen. Gegen drei weitere Erzieher liefen ebenfalls Ermittlungen, die jedoch eingestellt wurden.

Herkunft und Sprache spielten eine Rolle

Der Fall bekommt zusätzliche Brisanz durch die Angaben zu den Motiven. Laut den Ermittlungen beleidigte die Erzieherin Kinder wegen ihrer Herkunft und mangelnder Deutschkenntnisse. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass sie gegenüber bestimmten Kindern eine besondere Abneigung entwickelte.

Gerade in Kinderbetreuungseinrichtungen mit vielen mehrsprachig aufwachsenden Kindern wirft der Fall deshalb grundlegende Fragen auf: Wie früh werden problematische Verhaltensweisen erkannt, wie ernst werden Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genommen und welche Kontrollmechanismen greifen, wenn Kleinkinder selbst noch nicht in der Lage sind, ihren Eltern detailliert zu erzählen, was ihnen widerfahren ist?

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KO KOSMO-Redaktion
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