Ein Urteil aus Köln, ein Kind als Kalkül – und ein Richter, der klare Worte findet. Der Fall hat es in sich.
Das Landgericht Köln hat einen 31-jährigen Staatsangehörigen aus Nordmazedonien wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines 13-jährigen Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Der Fall wirft Fragen zu rechtlichen Aspekten auf, die für die BKS-Diaspora in Deutschland von Bedeutung sind.
Laut Anklage hatte der Beschuldigte im August 2015 mindestens einmal Geschlechtsverkehr mit der damals Minderjährigen. Aus dieser Begegnung ging ein Sohn hervor, der im Mai des darauffolgenden Jahres geboren wurde. Ersten Berichten der „Rheinischen Post“ und des WDR zufolge hatten sich die beiden ursprünglich in der Drogenszene kennengelernt.
Klare Ansage
Der Mann verfügte zum Tatzeitpunkt über keine gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und erhoffte sich durch die Geburt des gemeinsamen Kindes eine Möglichkeit zur Legalisierung seines Aufenthaltsstatus. Das Gericht sprach ihn in neun Anklagepunkten schuldig und in drei Fällen frei. Der vorsitzende Richter stellte dabei unmissverständlich klar: „Diese Vaterschaft ergibt keine Perspektive.“
Im Laufe des Verfahrens hatte die Verteidigung unter anderem darauf verwiesen, dass der Angeklagte in der Lage sei, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Dieser Argumentationslinie folgte das Gericht nicht. Das betroffene Mädchen besucht mittlerweile wieder die Schule und hat nach Angaben aus dem Verfahren ein verbessertes Verhältnis zu seiner Mutter.