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Zollregeln

Geschenke im Kofferraum: Wann der Familienbesuch beim Zoll teuer wird

Geschenke im Kofferraum: Wann der Familienbesuch beim Zoll teuer wird
(FOTO: RTRS)
4 Min. Lesezeit |

Ein neues Handy für die Schwester, eine Konsole für die Kinder oder Schmuck für die Eltern: Wer Weihnachtsgeschenke aus Österreich mitnimmt, sollte die Einfuhrregeln kennen. Je nach Reiseziel gelten unterschiedliche Freigrenzen – und „Das ist ein Geschenk“ bedeutet nicht automatisch abgabenfrei.

Vor dem Familienbesuch werden die Koffer gepackt, Geschenke besorgt und letzte Bestellungen abgeholt. Doch gerade bei teuren Geräten lohnt sich die Prüfung schon vor dem Kauf: Was innerhalb der EU unkompliziert mitgenommen werden kann, unterliegt bei der Einreise nach Serbien, Bosnien und Herzegowina oder Montenegro eigenen Regeln.

Kroatien und Slowenien: Innerhalb der EU einfacher

Wer aus Österreich direkt über andere EU-Staaten nach Kroatien oder Slowenien reist, kann gewöhnliche, regulär in der EU erworbene Waren für den privaten beziehungsweise familiären Gebrauch grundsätzlich ohne zusätzliche Einfuhrabgaben mitnehmen. Für besondere Warengruppen, etwa Alkohol und Tabak, gelten eigene Vorschriften.

Die für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern bekannten 300- oder 430-Euro-Grenzen gelten daher nicht pauschal für Weihnachtsgeschenke auf einer Reise innerhalb der EU.

Serbien: 100-Euro-Befreiung nicht beliebig zusammenlegen

Die serbische Zollverwaltung nennt für serbische Staatsbürger zusätzlich zum persönlichen Reisegepäck eine Befreiung für Waren zum persönlichen Bedarf bis 100 Euro. Diese Angabe sollte nicht undifferenziert auf sämtliche Reisenden übertragen werden.

Mehrere Personen können ihre Befreiungen außerdem nicht für einen einzigen Gegenstand zusammenlegen. Die Behörde nennt einen Staubsauger um 190 Euro, für den ein Ehepaar trotz seiner individuellen Befreiungen Einfuhrabgaben zahlen musste.

Bosnien: 600 KM pro Person und Tag

Bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina sind sonstige Waren nichtkommerzieller Art bis zu einem Wert von 600 Konvertiblen Mark pro Reisendem und Tag grundsätzlich von Einfuhrabgaben befreit. Das gilt unabhängig davon, ob die Anreise mit Auto, Bus oder Flugzeug erfolgt.

Ein einzelner teurer Gegenstand lässt sich weder auf mehrere Personen aufteilen noch teilweise freistellen. Die Zollbehörde erklärt das an einem Fernseher mit einem Zollwert von 800 KM: Die Abgaben werden auf den gesamten Wert berechnet, nicht nur auf die 200 KM oberhalb der Grenze.

Montenegro: Verkehrsmittel macht einen Unterschied

Montenegro nennt für nichtkommerzielle Waren im Reisegepäck eine Befreiung bis 300 Euro bei Straßenreisen und bis 430 Euro bei Flug- und Seereisen. Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Grenze unabhängig vom Verkehrsmittel bei 150 Euro.

Die Waren müssen für den persönlichen oder familiären Gebrauch beziehungsweise als Geschenk bestimmt sein. Art und Menge dürfen nicht auf eine Einfuhr zum Weiterverkauf hindeuten.

Eigenes Handy oder Geschenk für den Bruder?

Das eigene Smartphone, das während des Besuchs benutzt und wieder mitgenommen wird, ist anders einzuordnen als ein zusätzliches Gerät, das bei einem Familienmitglied bleiben soll.

Die serbische Zollverwaltung zählt entsprechend konfigurierte Geräte für die persönliche Nutzung zum Reisegepäck. Auch Bosniens Zollbehörde nimmt vorübergehend eingeführtes persönliches Reisegepäck von der Berechnung der genannten Freigrenze aus.

Ein teures eigenes Handy bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Geschenk-Freigrenze bereits ausgeschöpft ist. Entscheidend sind Verwendung und Einfuhrumstände.

Wie aus 500 Euro weitere 160 Euro werden können

Für geeignete nichtkommerzielle Waren bis 3.000 Euro beschreibt die serbische Zollverwaltung ein vereinfachtes Verfahren: zehn Prozent Zoll und anschließend 20 Prozent Umsatzsteuer auf den um den Zoll erhöhten Warenwert.

Bei einem angenommenen Zollwert von 500 Euro wären das 50 Euro Zoll und 110 Euro Umsatzsteuer – insgesamt 160 Euro zusätzliche Abgaben. Das ist ein vereinfachtes Beispiel für dieses Verfahren, keine allgemeine Berechnung für jedes Geschenk oder Zielland.

Ein reguläres Verfahren kann je nach Ware und nachgewiesenem Ursprung günstiger sein. „In Österreich gekauft“ ist aber nicht automatisch ein Nachweis für begünstigten EU-Ursprung.

Österreichische Mehrwertsteuer zurückbekommen?

Ein serbischer oder bosnischer Pass allein berechtigt nicht zum österreichischen Tax-free-Einkauf. Die Umsatzsteuerrückerstattung im Touristenexport setzt unter anderem einen Wohnsitz außerhalb der EU voraus. Wer seinen maßgeblichen Wohnsitz in Österreich hat, erfüllt diese Voraussetzung grundsätzlich nicht.

Vor der Abfahrt empfiehlt sich deshalb: Kaufbelege sichern, den Wert der Geschenke prüfen und abgabenpflichtige Waren beim Zoll anmelden. Die hier genannten Reiseregeln gelten außerdem nicht automatisch für Geschenke, die per Post verschickt werden.

Bei der Rückreise gelten wieder andere Regeln

Wer im Nicht-EU-Ausland einkauft oder Geschenke erhält, muss auch die Rückreise berücksichtigen. Für die Einreise nach Österreich nennt das Finanzministerium grundsätzlich 300 Euro bei Landreisen, 430 Euro bei Flugreisen und 150 Euro für unter 15-Jährige.

Wer bereits über Kroatien oder Ungarn in die EU zurückkehrt, muss die dort geltenden Einfuhrvorschriften beachten. Eigene Reisegegenstände, die zuvor aus der EU mitgenommen wurden und unverändert zurückkommen, sind von neuen Einkäufen und erhaltenen Geschenken zu unterscheiden.

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KO KOSMO-Redaktion
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