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Urteil

Gunkl akzeptiert Urteil – Haftantritt steht kurz bevor

Gunkl akzeptiert Urteil – Haftantritt steht kurz bevor
FOTO: Science Busters/Ingo Pertramer
1 Min. Lesezeit |

Ein bekannter Name, ein rechtskräftiges Urteil – und nun der bevorstehende Gang hinter Gitter. Der Fall Gunkl ist abgeschlossen.

Der Kabarettist Günther Paal, einem breiten Publikum unter seinem Künstlernamen „Gunkl“ bekannt, ist vom Wiener Landesgericht rechtskräftig zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Ein Schöffensenat sprach Paal des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen gemäß § 207 StGB sowie des Besitzes von Kindesmissbrauchsmaterial gemäß § 207a StGB schuldig. Der 64-Jährige akzeptierte den Schuldspruch, die Staatsanwaltschaft Wien verzichtete ihrerseits auf die Einlegung von Rechtsmitteln.

Urteil rechtskräftig

Staatsanwaltschaftssprecherin Nina Bussek bestätigte die Entscheidung der Behörde mit den Worten: „Wir verzichten auf Rechtsmittel.“ Damit ist das Urteil in vollem Umfang rechtskräftig, und einem Strafantritt steht nichts mehr entgegen.

Sobald Paal das schriftliche Urteil zugestellt wird, läuft eine vierwöchige Frist, innerhalb derer er sich bei der zuständigen Justizanstalt zu melden hat. Die formelle Aufforderung zum Haftantritt wird in Kürze erwartet.

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KO KOSMO-Redaktion
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