Ein bekannter Kabarettist, ein schweres Urteil, eine Erpressung: Der Fall Gunkl erschüttert die österreichische Kulturszene.
Das Wiener Landesgericht hat den Kabarettisten Günther Paal, der unter seinem Künstlernamen „Gunkl“ bekannt ist, zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Grundlage des Urteils waren der sexuelle Missbrauch von Unmündigen sowie der Besitz von kinderpornografischem Material – strafbar nach § 207 und § 207a des Strafgesetzbuches. Zwei Frauen, die Paal im Zuge der Ermittlungen erpresst hatten, wurden ebenfalls zu unbedingten Haftstrafen verurteilt: eine davon zu zwei Jahren und neun Monaten, die andere zu zwei Jahren und drei Monaten.
Mildernd, aber schwer
Der aus zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern zusammengesetzte Schöffensenat wertete die bisherige Unbescholtenheit des 64-Jährigen sowie seine Selbstanzeige als mildernde Umstände. Dennoch fiel das Strafmaß angesichts der Schwere der Vergehen entsprechend aus. Besonderes Gewicht legte das Gericht auf den über einen langen Zeitraum andauernden Besitz und die Weitergabe von Kindesmissbrauchsmaterial. Paal räumte ein, derartige Inhalte über den Messenger-Dienst ICQ ausgetauscht zu haben.
Erpressung & Selbstanzeige
Das Opfer der Übergriffe ist ein heute fünfjähriges Mädchen. Paal war im Jänner 2025 in einen Übergriff auf das Kind verwickelt. Die beiden verurteilten Frauen hatten ihn mit diesem Wissen unter Druck gesetzt und Zahlungen in Höhe von insgesamt 159.000 Euro erpresst.
Paal zeigte sich vor Gericht reuig und erklärte, sich selbst angezeigt zu haben, weil er keinen anderen Ausweg aus der Erpressungssituation gesehen habe. Alle Verurteilten nahmen das Urteil an; die Staatsanwältin gab keine Erklärung dazu ab.