1.500 Euro Reservierungsgebühr, kein Rückgaberecht – selbst bei ärztlichem Attest. Eine Grazer Klinik geriet damit unter Druck.
Die Dr. Arco Ästhetik Klinik in Graz stand zuletzt wegen umstrittener Vertragsklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsoperationen in der Kritik. Erst nach dem Einschreiten des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wurden die beanstandeten Regelungen überarbeitet.
Umstrittene Klauseln
Konkret hatte die Klinik eine Reservierungsgebühr in Höhe von 1.500 Euro verlangt, die grundsätzlich nicht zurückerstattet wurde. Patienten, die am Operationstag ohne vorherige Absage nicht erschienen, sollten den vollen Betrag entrichten. Wer innerhalb von 15 Tagen vor dem vereinbarten Termin stornierte, wurde mit 85 Prozent des Honorars belastet.
Auch medizinisch begründete Absagen schützten nicht vor dem Einbehalt der Reservierungsgebühr. Hinzu kamen Verzugszinsen von neun Prozent bei verspäteter Zahlung.
VKI greift ein
Der VKI beanstandete in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klinik insgesamt neun Klauseln. Diese standen nach Einschätzung des VKI im Widerspruch zur gesetzlich vorgeschriebenen zweiwöchigen Bedenkfrist, die bei ästhetischen Operationen verpflichtend einzuhalten ist.
Am 29. September gab die Klinik daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, die kritisierten Klauseln künftig nicht mehr anzuwenden. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung droht der Klinik eine Vertragsstrafe.