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NEUE CORONA-REGELN

Ab 19. Mai: Das dürfen geimpfte Personen ohne Test alles tun

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KOSMO-GRAFIK (FOTOS: David Bohmann/PID, iStockphotos)

Geimpfte werden nach dem Aufsperren am 19. Mai keine Zugangstests mehr brauchen, ab Juni soll dann der „Grüne Pass“ eingeführt werden.

Am Montag befasste sich der Nationalrat in einer Sondersitzung mit Abänderungen des Epidemiegesetzes und des Corona-Maßnahmengesetzes. Somit werden geimpfte Personen schon bald GeneseneN und Getesteten gleichgestellt.

Durch die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen im COVID-19-Maßnahmen- und im Epidemiegesetz, wo auch die SPÖ zugestimmt hat, werden sich Geimpfte ab 19. Mai geplanten Öffnungsschritte Eintrittstests wie beispielsweise für den Lokalbesuch, Kultur- und Sportveranstaltungen und beim Friseurbesucht ersparen.

Ab Juni soll dann schon der „Grüne Pass“ umgesetzt werden. Bis dorthin gilt der gelbe Impf-Pass aus Papier. Der Pass soll für Geimpfte als „Eintrittsberechtigung“ für Gastro- oder Hotelbesuche reichen.  Allerdings müssen die Wirte, die Corona-Testergebnisse und Impfpässe ihrer Gäste bis zum „Grünen Pass“ kontrollieren.

Erweiterte Testpflicht bei der Arbeit:
Künftig kann es durch die Verordnung zu einer erweiterten Testpflicht an Arbeitsplätzen kommen. Dafür ist die Voraussetzung, dass wegen der Art der Beschäftigung oder des physischen Kontakts zu anderen Menschen die Gefahr einer Corona-Infizierung besteht, wie etwa in Büros. Dabei muss der Arbeitgeber die Testdurchführung vor Ort oder in Teststraßen ermöglichen. Die Möglichkeit, eine FFP2-Maske zu tragen, entfällt.

Verlängerung der Corona-Tests in Apotheken:
Weiteres können die Apotheken ab 1. Juni an jede versicherte Person zehn Gratis-Antigentests pro Monat – statt wie bisher fünf Stück – ausgeben. Außerdem gibt es noch immer die Möglichkeit einen COVID-19-Test in den Apotheken zu durchführen. Dieser wird bis 31. August verlängert.

Die Gleichstellung von genesenen, getesteten und geimpften Personen, wurde bereits vor einigen Wochen im Rahmen eines Gesetzespakets im Nationalrat beschlossen. Jedoch scheiterte diese an den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat. Die vorliegenden Änderungen könnten frühestens erst nach Ablauf der 8-Wochen-Frist am 21. Mai in Kraft treten können.