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Ab sofort: 1.200 Euro extra für Arbeitnehmer

FOTO: iStock/ Stadtratte
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Auch in diesem Jahr haben Zehntausende Arbeitnehmer in Österreich Anspruch auf Beihilfen und Entlastungen, die dazu dienen, die anfallenden Kosten für den Arbeitsweg zu mildern. Ab sofort ist es möglich, bis zu 1.200 Euro zu beantragen und auszahlen zu lassen.

Mit dem Beginn des neuen Jahres sind die Kosten für das Autofahren erneut spürbar gestiegen. Neben den gestiegenen CO2-Steuern und den entsprechend höheren Kraftstoffpreisen wurden auch die KFZ-Steuern angehoben. Arbeitnehmer werden je nach Bundesland unterschiedlich durch Pendlerbeihilfen und -Zuschüsse entlastet, um diese Kosten zu mildern. Es besteht die Möglichkeit, auch in diesem Jahr wieder bis zu 1.200 Euro zu beantragen.

Steiermark

Auch in diesem Jahr wird die Pendlerbeihilfe rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr (2023) ausgezahlt. Der Betrag beläuft sich auf bis zu 389 Euro pro Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und kann bequem online beantragt werden. Im vorangegangenen Jahr erhielten die Antragsteller im Durchschnitt eine Pendlerbeihilfe von 120 Euro pro Person. Etwa 5,000 Einwohnerinnen und Einwohner der Steiermark haben von dieser Förderung profitiert. Die maximale Beihilfehöhe liegt bei 389 Euro pro Jahr.

Um für die Pendlerbeihilfe in Frage zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter der Hauptwohnsitz in der Steiermark, ein Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro und ein Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometern (einfache Wegstrecke). Weitere Informationen sowie ein Download-Formular sind auf der Webseite der AK Steiermark verfügbar.

Niederösterreich

Auch in Niederösterreich wird für das vergangene Kalenderjahr 2023 die Pendlerhilfe ausgezahlt. Um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören der Hauptwohnsitz in Niederösterreich sowie eine Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte von mindestens 25 Kilometern (einfache Wegstrecke).

Die Einkommensgrenzen für den Erhalt der Pendlerhilfe variieren je nach Familienstand. Alleinstehende dürfen monatlich bis zu 2.000 Euro verdienen, während Alleinerziehende mit einem Kind und kinderlose Lebensgemeinschaften bis zu 3.600 Euro monatlich verdienen können. Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit einem Kind haben eine maximale Einkommensgrenze von 4.400 Euro pro Monat. Für jedes weitere Kind im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 800 Euro.

Die Pendlerhilfe in Niederösterreich beläuft sich auf bis zu 1.000 Euro pro Jahr und richtet sich nach der einfachen Entfernung. Im Förderungszeitraum beträgt die Unterstützung für Hin- und Rückfahrt jeweils einmalig 4 Euro pro Tageskilometer. Wenn öffentliche Verkehrsmittel mit einer personenbezogenen Jahreskarte genutzt werden, erhöht sich der Betrag durch einen Öko-Bonus um 20 Prozent, was bis zu 1.200 Euro pro Jahr ausmachen kann.

Die Beantragung der Pendlerhilfe in Niederösterreich ist online möglich und kann bis Ende Oktober 2024 eingereicht werden.

Oberösterreich

Für die Pendlerbeihilfe in Oberösterreich gelten ähnliche Bedingungen wie in den anderen Bundesländern. Die einfache Wegstrecke zur Arbeit muss mindestens 25 Kilometer betragen, der Hauptwohnsitz muss in Oberösterreich gemeldet sein, und es darf eine Jahreinkommensgrenze von 28.000 Euro nicht überschritten werden. Diese Grenze erhöht sich pro Kind im Haushalt um 2.800 Euro.

Die Höhe der Pendlerhilfe in Oberösterreich beträgt ab einer Entfernung von 25 km 218 Euro, ab 50 km 306 Euro und ab 75 km 421 Euro pro Jahr. Ein Antrag kann bis zum Jahresende online auf der Webseite des Landes Oberösterreich gestellt werden. Die Beihilfe gilt ebenfalls rückwirkend für das Jahr 2023.

Burgenland

Auch im Jahr 2024 wird im Burgenland ein Fahrtkostenzuschuss für Pendlerinnen und Pendler in Höhe von bis zu 850 Euro ausbezahlt. Die Voraussetzungen dafür sind ein Hauptwohnsitz im Burgenland, eine Wegstrecke von mindestens 20 Kilometern zur Arbeit und ein maximales monatliches Bruttoeinkommen von 3.697 Euro. Bei Alleinerziehenden wird diese Grenze pro Kind um 10 Prozent angehoben.

Die Höhe der Förderung wird in mehreren Stufen gestaffelt, wobei ein Anspruch ab einer Strecke von 20 km besteht. Die Förderungssumme variiert zwischen 137 und 513 Euro, abhängig von der Länge der Wegstrecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Zusätzlich werden 3 Euro pro zusätzlich gefahrenem Kilometer über dem Grenzwert der jeweiligen Stufe ausgezahlt. Bei vorwiegender Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird ein Öko-Bonus von 20 Prozent gewährt. Der maximale Fahrtkostenzuschuss beträgt 850 Euro pro Jahr. Ein Antrag kann online bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden, wobei entsprechende Nachweise ebenfalls erforderlich sind.

Kärnten

In Kärnten wird auch für das vergangene Jahr rückwirkend ein Fahrtkostenzuschuss ausbezahlt. Die Anträge dafür können voraussichtlich ab Mitte Februar 2024 gestellt werden.