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ARBEITSMARKT

AMS: Jobs nur für Inländer und integrierte Ausländer?

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(FOTO: BKA/Andy Wenzel)

Arbeitsminister Martin Kocher reagiert auf das Urteil der Verfassungsrichter und möchte ein neues Vorgehen bei der Arbeit von Asylwerber vor.

Die bisherige Regelung wurde gekippt, wo Asylwerber nur als saisonale Arbeitskräfte beschäftigt sein dürften. Künftig soll es keinen generellen Arbeitsmarktzugang für Asylwerber geben. Wenn der Arbeitsmarktservice keine arbeitslosen Personen auf den Job vermitteln kann, erst dann sollen Asylwerber arbeiten dürfen. Dies gilt auch für Lehrstellen.

„Mit dem Erlass wird klargestellt, dass Asylwerber keinen generellen Arbeitsmarktzugang haben. Vielmehr sind arbeitslose Inländer sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorrangig zu vermitteln“, sagt Martin Kocher.

„konsequente Arbeitsmarktprüfung“:
Die Voraussetzung für den Arbeitszugang von Asylwerber ist, dass sie seit mindestens drei Monaten über einen Abschiebeschutz verfügen und zum Asylverfahren zugelassen.

„Dabei sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die offene Stelle mit verfügbaren Inländern oder am Arbeitsmarkt integrierten Ausländern zu besetzen“, sagt Kocher.

Anträge von Firmen, die von Anfang an keine Bereitschaft zur Anstellung dieser vermittelten Arbeitslosen vorweisen, sollen abgelehnt werden, sagt Kocher. Das Ziel sei es „die bisherige strenge Praxis im Vollzug beizubehalten“.

Quelle: k.at