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Verbraucherfalle

Arbeiten nur 2.000 Euro wert? – Seniorenpaar fiel auf dubiose Putzfirma herein

Arbeiten nur 2.000 Euro wert? – Seniorenpaar fiel auf dubiose Putzfirma herein
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ein Prospekt, ein Handschlag, 20.000 Euro in bar – und dann begann für ein Kärntner Ehepaar ein langer Kampf.

Ein älteres Ehepaar aus Kärnten ist nach der Beauftragung eines Hausreinigungsunternehmens in einen kostspieligen Rechtsstreit geraten. Ausgangspunkt war ein Prospekt, der im Mai bei dem Paar einlangte und Leistungen wie Fassadenreinigung sowie Kunstharzverfugungen mit einem Preisnachlass von 20 Prozent bewarb. Nach der Kontaktaufnahme erschien ein Mitarbeiter des Unternehmens, und schließlich wurde ein Vertrag über 50.000 Euro abgeschlossen.

Noch vor Beginn der Arbeiten übergab das Paar 20.000 Euro in bar. Obwohl ein Teil der vereinbarten Leistungen tatsächlich erbracht wurde, entsprach das Ergebnis bei Weitem nicht dem, was vertraglich zugesichert worden war.

Klage in Klagenfurt

Anwalt Alexander Todor-Kostic, der das Ehepaar vertritt, bewertete die durchgeführten Arbeiten mit einem Gegenwert von höchstens 2.000 Euro. Dennoch forderte die Firma die ausstehenden 30.000 Euro ein. Als das Unternehmen an der in den Unterlagen angegebenen Adresse in Klagenfurt nicht aufzufinden war, entschied Todor-Kostic, den Fall vor Gericht zu bringen.

Beim Landesgericht Klagenfurt wurde in der Folge Klage eingereicht. Ein Vergleichsangebot der Gegenseite über 10.000 Euro lehnte der Anwalt ab. Mit Unterstützung der Wirtschaftskammer gelang es schließlich, den Firmeninhaber zu identifizieren, der daraufhin den ergangenen Zahlungsbefehl anfocht.

Strafrechtliche Schritte

Die Entscheidung liegt nun beim Gericht. Parallel dazu werden strafrechtliche Schritte in Betracht gezogen. Todor-Kostic verwies dabei auf die erheblichen Hürden, mit denen Verbraucher konfrontiert sind, wenn sie berechtigte Ansprüche gegenüber solchen Unternehmen durchsetzen wollen.

Die Kommunikation mit der Firma gestaltete sich von Beginn an schwierig: Die angegebene Adresse entpuppte sich als bloßes Postfach, Rückmeldungen blieben aus. Für Todor-Kostic verdeutlicht der Fall exemplarisch, vor welchen Problemen Konsumenten stehen, wenn sie versuchen, erlittene finanzielle Schäden zurückzufordern: „Der Fall zeigt leider sehr deutlich, wie schwierig es für Verbraucher sein kann, einen Anbieter nachträglich ausfindig zu machen und Ansprüche durchzusetzen.“

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KO KOSMO-Redaktion
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