Start News Chronik
KÄRNTEN

Bosnier schlug Töchter mit Gürtel: ein Jahr Haft

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Ein Bosnier (45) und Ehefrau aus Russland (43) mussten sich am Dienstag vor Gericht verantworten, da sie die drei Töchter des Mannes körperlich misshandelt haben sollen.

Der Angeklagte erklärte dem Richter, dass man aus Fehlern lerne und gestand, die drei Mädchen geschlagen zu haben – einmal sogar mit einem Gürtel. Dies habe er jedoch nur getan, um Streits zwischen den Kindern zu schlichten. Ferner habe er die Kinder aus Bosnien-Herzegowina nach Österreich geholt, um sie von der Mutter zu retten, die eine alkoholkranke Prostituierte sein soll.

Kinder schauten betrunken Pornos
„Bei ihr waren die Kinder oft hungrig eingesperrt“, so der 45-Jährige, der ebenso abstritt, seine Töchter mit einem Messer bedroht zu haben, oder Vasen nach ihnen geworfen zu haben. Dies wurde dem Angeklagten laut Anzeige vorgeworfen. „Aber irgendwas muss man ja tun, wenn die Kinder betrunken Pornos schauen“, fügte der Bosnier hinzu.

„Es waren ja nur Watschen“
Diese Argumente ließ der Richter nicht gelten und hob hervor, dass zudem das Verhältnis zur Stiefmutter schlecht sei. Auch sie soll die Mädchen geschlagen haben. Die 43-Jährige stritt dies ab, gab jedoch zu, ihren Ehemann dabei beobachtet zu haben, wie er seine Töchter einmal mit der Hand und einmal mit einem Gürtel geschlagen habe.

„Es sind ja nur Watschen gewesen. Er hat sie ja nicht umgebracht“, so die Ehefrau weiter. Ebenso beteuerte die Deutsch-Russin, dass die Kinder aus der ersten Ehe ihres Mannes auch auf sie losgegangen seien.

300 Euro Schmerzensgeld
Das Gericht verdonnerte den 45-jährigen Bosnier zu 300 Euro Schmerzensgeld, da er seinen Töchtern seelische Qualen zugefügt hatte. Das Paar musste sich jedoch nicht nur wegen dieses Deliktes, sondern auch wegen Betruges, Bestimmung zu Falschaussage und Diebstahls verantworten.

Der Bosnier wurde zu einem Jahr Haft verdonnert, davon acht Monate bedingt. Seine Ehefrau wurde zu sechs Monaten bedigter Haft und zu 240 Tagesätze zu je vier Euro verurteilt. Beide akzeptieren die Entscheidung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.