Ein Polizeieinsatz wegen Lärmbelästigung eskalierte im Mai dramatisch, als ein 56-jähriger Frühpensionist die Beamten beleidigte und bedrohte. Der Vorfall führte letztendlich zu seiner Verhaftung und einer Gerichtsverhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Eskalation vor Ort
Die Beamten wurden Anfang Mai zur Wohnadresse des Mannes gerufen, nachdem Nachbarn über Lärmbelästigung geklagt hatten. Bereits an der Haustür scheiterte ein klärendes Gespräch. Der stark alkoholisierte Frührentner beschimpfte die Polizisten aufs Übelste mit den Worten: „Du bist ein Zigeuner, ein Neger!“. Trotz dieser rassistischen Beleidigungen bemühten sich die Beamten, die Situation zu deeskalieren. Doch der 56-Jährige hetzte daraufhin seinen Hund auf sie und schrie: „Bring sie um, die Bullenschweine!“. Die Polizei konnte jedoch Hund und Besitzer unter Kontrolle bringen und nahm den Mann fest.
Auch im Arrest beruhigte sich der Mann nicht. Aus Protest zerriss er eine Decke und verstopfte damit das Klo. Daraufhin wurde er in die Arrestzelle nach Dornbirn verlegt, wo ein weiterer solcher Versuch fehlschlug.
Geständnis vor Gericht
Bereits zu Beginn der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig. Er erklärte: „Ich gebe alles zu. Ich war betrunken.“ Noch vor der Verlesung der Anklage gab er an, eine Flasche Wodka und mehrere Schnäpse im Gasthaus konsumiert zu haben. Im Vorfeld der Verhandlung habe er sich bei den Polizisten im Gerichtsgang persönlich entschuldigt.
Es war nicht das erste Mal, dass der Mann auffällig wurde. Bereits ein Jahr zuvor war er zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt worden, weil er ein älteres Ehepaar und die einschreitenden Polizisten attackiert und beleidigt hatte. Der Richter fragte ihn daher, warum die Bewährungsstrafe nicht widerrufen werden sollte. Nach längerem Nachdenken antwortete der Angeklagte: „Ehrlich gseit, den woaß i jetzt o ned.“
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Aufgrund seines umfassenden Geständnisses und der Zustimmung zu einer erneuten Entzugstherapie fiel das Urteil milde aus: zwölf Monate Haft, neun davon auf Bewährung. Der Angeklagte wurde zudem zu einer Therapie verpflichtet. Vom Widerruf der alten Bewährungsstrafe sah der Richter ab, verlängerte jedoch die Bewährungszeit auf fünf Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.