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INTEGRATION

EU-Abkommen verhindert Integrationsmaßnahmen für türkische Staatsbürger

Ein altes Abkommen könnte sich nun als hinderlich für die Integration erweisen. (Foto: BN)

Die türkis-blaue Regierung hat klar definiert wer Anspruch auf Sozialhilfe wie Mindestsicherung erhält. Dazu zählen Integrationswilligkeit und Deutschkenntnisse. Nun könnte sich ein Abkommen zwischen der EU und der Türkei aus den 70er Jahren, integrationshindernd erweisen.

Wertekurse, Deutschkenntnisse und eine unterschriebene Integrationsvereinbarung sind Voraussetzungen für den Erhalt von Mindestsicherung. Für die rund 120.000 in Österreich lebenden türkischen Staatsbürger werden, aufgrund eines alten Abkommens, diese Vorschriften höchstwahrscheinlich nicht zutreffen.

Die Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei aus den 70er Jahren, verhindert beinahe alle Integrationsmaßnahmen, berichtet „Kurier“. Damals wurde eine „Stillklausel“ vereinbart, die besagt, dass alle in Europa lebenden türkischen Staatsbürger nicht schlechter behandelt werden dürfen als zum Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses in den 1970er Jahren. Das würde bedeuten, dass die türkischen Bürger in Österreich nicht zu einem Deutsch-oder Wertekurs verpflichtet werden können. Sollte sich diese weigern, würde es auch keine Konsequenzen mit sich ziehen, da sie sich aufgrund des Gesetzes keinen Bedingungen hinsichtlich Integration unterwerfen müssen.

Ihnen dürften deshalb auch keine Leistungen gestrichen werden, sollten sie bestimmten Integrations-Verordnungen nicht einwilligen. Der Kurier zitiert auch den Arbeitsrechtsexperten Wolfgang Mazal, ein enger Berater des Bundeskanzlers, Sebastian Kurz. Das „wasserdichte Gesetz zur Mindestsicherung“ hätte es nicht einfach, wegen diesem Abkommen. „Ja, es könnte sein, dass das zum Schluss für die Türkei nicht gilt“. Dies würde auch auf die aktuelle Debatte bezüglich des Kopftuchverbots zutreffen, da die Umsetzung nicht so einfach durch zusetzen wäre.