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Euro 7

Euro 7 ab November 2026: Was sich für Autofahrer in Österreich ändert

Euro 7 ab November 2026: Was sich für Autofahrer in Österreich ändert
Am 8. Dezember benötigt man in Wien keine Parkscheine. (Foto: iStock)
4 Min. Lesezeit |

Neue Regeln für Autos – und diesmal geht es um mehr als Abgase: Ab 29. November 2026 startet Euro 7 für neu genehmigte Fahrzeugtypen. Auch Elektroautos sind betroffen. Was Käufer über Batterien, Bremsstaub und den neuen Umweltpass wissen sollten.

Die nächste europäische Schadstoffnorm steht vor ihrer Einführung. Euro 7 gilt ab Ende November zunächst für neue Typgenehmigungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Die EU-Vorgaben sind damit auch für den österreichischen Automarkt maßgeblich.

Der Stichtag bedeutet allerdings nicht, dass jedes neu zugelassene Auto sofort Euro 7 erfüllen muss. Zwischen der Genehmigung eines Fahrzeugtyps und der Zulassung eines einzelnen Fahrzeugs liegt ein wichtiger Unterschied.

Zwei Termine entscheiden

Ab 29. November 2026 müssen neue Fahrzeugtypen der Klassen M1 und N1 – also Pkw und leichte Nutzfahrzeuge – grundsätzlich die Euro-7-Anforderungen erfüllen, um eine entsprechende Typgenehmigung zu erhalten.

Ab 29. November 2027 folgt grundsätzlich die verpflichtende Anwendung für alle entsprechenden Neufahrzeuge bei der Erstzulassung. Für bestimmte Sonderfälle bestehen Ausnahmen.

Ein bereits genehmigtes Modell muss deshalb nicht allein wegen des ersten Stichtags im November 2026 aus dem Verkauf verschwinden. Wer ein Auto bestellt, sollte beim Händler nachfragen, welche Abgasnorm die konkrete Fahrzeugausführung erfüllt.

Was für euer bisheriges Auto gilt

Die Einführung richtet sich an neue Fahrzeugtypen und Neufahrzeuge. Daraus entsteht keine allgemeine Pflicht, ein bereits zugelassenes Auto auf Euro 7 umzurüsten. Auch ein pauschales Fahrverbot für bestehende Benziner oder Diesel folgt daraus nicht.

Euro 7 ist somit kein Anlass, ein funktionierendes Auto allein wegen des November-Stichtags auszutauschen.

Warum auch Elektroautos betroffen sind

Die Bezeichnung „Abgasnorm“ beschreibt die neuen Vorschriften nur teilweise. Euro 7 erfasst zusätzlich Schadstoffe, die beim Bremsen entstehen, und enthält Anforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien.

Damit betrifft die Regelung auch Fahrzeuge ohne Auspuff. Bei den Bremspartikelemissionen werden unter anderem Antriebsart und Fahrzeugklasse berücksichtigt.

Für Benziner und Diesel bleiben die bisherigen Euro-6-Abgasgrenzwerte bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen weitgehend erhalten. Allerdings werden bei der Partikelmessung künftig auch kleinere Teilchen erfasst.

Neue Mindestwerte für die Batterie

Für die erfassten Elektro-Pkw und Plug-in-Hybride legt Euro 7 Mindestanforderungen an die verbleibende Batterieenergie fest: Bis fünf Jahre oder 100.000 Kilometer gelten mindestens 80 Prozent des ursprünglichen Werts.

Im anschließenden Zeitraum bis acht Jahre oder 160.000 Kilometer liegt der Mindestwert bei 72 Prozent. Maßgeblich ist jeweils, welche Zeit- oder Kilometergrenze zuerst erreicht wird.

Diese Vorgaben sind Anforderungen an die Fahrzeugkonformität. Sie sind nicht mit einer pauschalen Austauschgarantie für jeden einzelnen Akku gleichzusetzen. Käufer sollten deshalb zusätzlich die konkreten Garantiebedingungen des Herstellers prüfen.

100 Prozent geladen heißt nicht neuwertig

Bei Elektroautos lohnt sich die Unterscheidung zwischen Ladestand und Batteriezustand. Ein Akku kann vollständig geladen sein und trotzdem weniger Energie speichern als im Neuzustand.

Der sogenannte „State of Health“, kurz SoH, beschreibt den Zustand der Batterie im Vergleich zu ihrem ursprünglichen Leistungsvermögen. Euro 7 sieht eine Überwachung des Batteriezustands vor. Entsprechende Informationen sollen Fahrzeugnutzern zugänglich sein.

Das kann später auch beim Gebrauchtwagenkauf helfen. Eine angezeigte Zustandsinformation ersetzt allerdings nicht automatisch eine unabhängige Batterieprüfung.

Digitaler Umweltpass kommt dazu

Für die unter Euro 7 erfassten Fahrzeuge ist ein „Environmental Vehicle Passport“, kurz EVP, vorgesehen. Dieser digitale Umweltpass bündelt Angaben zu Schadstoff- und CO₂-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrischer Reichweite sowie Batteriehaltbarkeit.

Damit sollen Käufer wichtige Umweltdaten zum Fahrzeug erhalten. Bereits zugelassene ältere Autos müssen aufgrund der neuen Regelung nicht nachträglich mit einem solchen Pass ausgestattet werden.

ÖAMTC sieht Nutzen durch bessere Überwachung

ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc erklärt: „Bereits die verbesserte Überwachung der Abgasnachbehandlung wird zu einer Reduktion des Schadstoffausstoßes führen.“

Die neue Norm betrifft damit auch die Kontrolle des Emissionsverhaltens im Betrieb. Die Einhaltung der Vorgaben soll über längere Zeiträume und Laufleistungen sichergestellt werden.

Für Reifen gelten eigene Termine

Euro 7 schafft außerdem den Rahmen für die Begrenzung von Reifenabrieb. Die entsprechenden Anforderungen starten jedoch nicht pauschal im November 2026. Für Pkw-Reifen sind separate Einführungsschritte ab Juli 2028 vorgesehen.

Wer gerade einen Autokauf plant, sollte deshalb drei Punkte unterscheiden: die Abgasnorm der konkreten Ausführung, die vertragliche Garantie und die verfügbaren Informationen zum Batteriezustand.

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KO KOSMO-Redaktion
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