Die niederösterreichische Ärztekammer fordert eine Anhebung der Honorarleistungen bei Mutter-Kind-Pass Untersuchungen. Wohingegen die oberösterreichische Ärztekammer gedanklich schon kurz vor der Abschaffung des Untersuchungspasses steht. Zu lange dauern nun schon die Reformverhandlungen. Müssen Schwangere und Mütter alle Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes bald privat zahlen?
Die Ärztekammern bauen Druck auf. Eine Reform zum Mutter-Kind-Pass lässt nämlich auf sich warten. Die Honorarleistungen der Schwangerenuntersuchungen sind seit 1994 nicht angehoben worden. Heißt, dass Ärzte für eine Untersuchung im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchung noch immer nur 18,02 Euro erhalten. Was mitunter auch dazu führt, dass viele Ärzte in der Frauenheilkunde nur noch private Leistungen anbieten.
Keine Inflationsanpassung
Da die Untersuchungs-Honorare in den letzten 27 Jahre nicht angepasst wurden und auch keine Inflationsanpassung vorgenommen wurde, stellt die Vizepräsidentin der niederösterreichischen Ärztekammer, Martina Hasenhündl, klar: „Kein Wunder also, dass 93 Prozent die Vergütung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung für nicht angemessen halten. Hier müssen der Gesundheitsminister und die Familienministerin rasch handeln, soll die Untersuchung weiterhin bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten möglich sein.„
Ausstieg aus dem Mutter-Kind-Pass-Vertrag
Aber nicht nur in Niederösterreich springen Ärztekammern auf die Barrikaden. Wien und die Steiermark haben, sowie Niederösterreich, den Ausstieg aus dem Mutter-Kind-Pass-Modell schon beschlossen. Damit müssten (!) ab Ende März 2023 alle Leistungen in Bezug auf den Mutter-Kind-Pass vorerst privat bezahlt werden. Das Geld könnten sich Patienten dann teilweise über die Krankenkassa vom Bund zurück holen. Denn die Leistungen werden nicht direkt von der Krankenkassa bezahlt, sondern vom Bund. Die Krankenkassa ist nur der Vermittler.
In Oberösterreich und Kärnten laufen die Vorbereitungen für den Ausstieg aus dem Vertrag ebenfalls schon auf Hochtouren, wie die Fachgruppenvertreter für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in OÖ mitteilte.
Beschließt die Regierung bis Ende März also kein neues Mutter-Kind-Pass Paket, könnte das für Jungfamilien teuer werden. Denn der ganze Betrag wird bei privaten medizinischen Leistungen nie komplett zurückgezahlt. Nur 80 Prozent können dabei an den Patienten retourniert werden, aber auch nur, wenn der Arzt seine Leistungen nicht überteuert anbietet. Was eine legitime Vorgehensweise in der Privatmedizin ist.
Kiderbetreuungsgeld?
Auch ist die Antwort auf die Frage, wie sich das ganze auf das Kinderbetreuungsgeld auswirkt noch ungeklärt. Wenn man die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes als Basis beibehält, müsste man faktisch alle Untersuchungen bis zum ersten Lebensjahr des Kindes privat zahlen, um überhaupt Anrecht auf das Kinderbetreuungsgeld zu haben.
Folge uns auf Social Media!