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Wegen Verkehrsverstößen

Nach 33 Jahren in Österreich: Politologe Džihić erhält keine Staatsbürgerschaft

Nach 33 Jahren in Österreich: Politologe Džihić erhält keine Staatsbürgerschaft
(FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

33 Jahre in Österreich, angesehener Forscher und trotzdem keine Staatsbürgerschaft. Mehrere Verwaltungsstrafen wurden Vedran Džihić zum Verhängnis.

Vedran Džihić lebt seit 1993 in Österreich. Als 15-Jähriger flüchtete er im Jänner jenes Jahres vor dem Krieg in Bosnien und Herzegowina nach Österreich. Seither hat er sich als renommierter Politologe etabliert und arbeitet heute als Senior Researcher am Österreichischen Institut für Internationale Politik. Im Herbst 2025 beantragte Džihić die österreichische Staatsbürgerschaft. Im Juli 2026 lehnte die MA 35 seinen Antrag aufgrund einer negativen Sicherheitsprognose ab.

Abgelehnte Einbürgerung

Grund für die Ablehnung waren insgesamt vier Verwaltungsstrafen, die bei Džihić vermerkt waren. Zu den öffentlich bekannten Vergehen zählen eine deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung, das zu lange Abstellen seines Autos an einer E-Ladestation sowie ein Spurwechsel ohne rechtzeitiges Blinken. Bei Nickelsdorf war Džihić laut Medienberichten einmal mit 110 km/h in einer 60er-Zone unterwegs.

Džihić räumt ein, dass die Entscheidung der MA 35 rechtlich gedeckt sei. Gleichzeitig stellt er die Verhältnismäßigkeit der österreichischen Praxis infrage: „Inwieweit muss man sich einer nahezu archaischen Staatsbürgerschaftspolitik aussetzen?“, so der Politologe. Ein Sprecher der MA 35 verwies gegenüber dem „Standard“ darauf, dass die Vorgaben des Staatsbürgerschaftsgesetzes und der Höchstgerichte streng seien und daher auch langjährig in Österreich lebenden Personen wegen Verwaltungsübertretungen die Staatsbürgerschaft verwehrt werden könne.

Für Džihić ist sein Fall mehr als eine persönliche Niederlage. Er will damit auch eine politische Debatte über das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht anstoßen. Dass größere Reformen bislang ausgeblieben seien, führt er nach eigenen Angaben auch auf die „Angst der politischen Parteien vor der FPÖ“ zurück. Sobald die Verwaltungsstrafen nicht mehr berücksichtigt werden, will er erneut einen Antrag stellen.

„Ein Pass, der passt“

Sein Fall wird ausgerechnet zu einem Zeitpunkt öffentlich, an dem in Österreich eine neue Debatte über das Staatsbürgerschaftsrecht begonnen hat. Die Initiative „Ein Pass, der passt“ fordert ein sogenanntes bedingtes Geburtslandprinzip. Auf Initiative des Migrationsforschers Rainer Bauböck, der Regisseurin Olga Kosanović und des Demokratieforschers Gerd Valchars setzen sich zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur für eine Reform ein. Unterstützt wird das Anliegen unter anderem von Franz Vranitzky, Franz Fischler, Maria Berger und Irmgard Griss.

Kinder, die in Österreich geboren werden, sollen demnach automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ihre Eltern bereits mehrere Jahre rechtmäßig im Land leben. Als mögliches Vorbild wird Deutschland genannt, wo ein entsprechendes Geburtslandprinzip bereits gilt.

Der Hintergrund: Mit Jahresbeginn 2026 lebten laut Statistik Austria 1.881.309 Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft in Österreich – das entspricht 20,4 Prozent der Bevölkerung. Knapp 289.000 ausländische Staatsangehörige wurden bereits in Österreich geboren. Für die Initiatoren ist die Frage daher nicht nur integrationspolitisch, sondern auch demokratiepolitisch relevant.

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KO KOSMO-Redaktion
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