Seit dem 1. Jänner 2024 gelten in Österreich aktualisierte Zuverdienstgrenzen für Personen, die eine Pension, Kinderbetreuungsgeld oder Arbeitslosengeld beziehen. Diese Änderungen können Auswirkungen auf das Nebeneinkommen haben und bedürfen genauer Beachtung. Im Folgenden werden die neuen Regelungen im Detail betrachtet:
Arbeitslose & Notstandshilfe
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe dürfen Personen bis zur maximalen Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, ohne dass der Bezug gekürzt wird oder entfällt. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 518,44 Euro pro Monat.
Pensionen
Für reguläre Alterspensionen gibt es grundsätzlich keine Beschränkung des Zuverdienstes, jedoch muss das zusätzliche Einkommen versteuert werden. Es gibt abweichende Regelungen und Zuverdienstgrenzen für Korridorpension, Frühpension und Witwenpension. Für Witwen- oder Witwerrentner gilt beispielsweise eine neue Einkommensgrenze von 13.981 Euro pro Jahr, bei der keine Nachversteuerung erfolgt. Die Geringfügigkeitsgrenze für die Frühpension, Korridorpension sowie Berufs- und Erwerbsunfähigkeitspension beträgt im Jahr 2024 518,44 Euro pro Monat.
Die folgende Tabelle zeigt die Geringfügigkeitsgrenzen für die Jahre 2017 bis 2024:
Jahr | Einkommen pro Monat (Euro) |
2024 | 518,44 |
2023 | 500,91 |
2022 | 485,85 |
2021 | 475,86 |
2020 | 460,66 |
2019 | 446,81 |
2018 | 438,05 |
2017 | 425,70 |
Kinderbetreuungsgeld
Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wurde die jährliche Zuverdienstgrenze ab 2024 auf 8.100 Euro erhöht (von 7.800 Euro im Jahr 2023). Wenn diese Grenze überschritten wird, muss nur der Betrag über dieser Grenze vom Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld zurückbezahlt werden.
Eine Sonderregel für Pensionen bringt ab 2024 eine zusätzliche Entlastung. Personen, die bei einer Erwerbstätigkeit während der Alterspension die doppelte Geringfügigkeitsgrenze von 1.036,88 Euro nicht überschreiten, sind von der Beitragspflicht für die Pensionsbeiträge befreit. Diese Maßnahme soll pro Person eine Entlastung von bis zu 106 Euro bringen.
Die Regelungen und erhöhten Grenzen sollen eine bessere finanzielle Flexibilität für Personen in Pension, Karenz und AMS-Bezug bieten. Es ist ratsam, gegebenenfalls professionellen Rat einzuholen, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.

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