Österreichs Sexualstrafrecht steht vor einem Wendepunkt: Justizministerin Sporrer will mit dem „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip die Beweislast bei Übergriffen grundlegend verändern.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) treibt eine grundlegende Änderung im österreichischen Sexualstrafrecht voran. Im Zentrum steht dabei das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip, das künftig die ausdrückliche Zustimmung zu sexuellen Handlungen in den Mittelpunkt stellen soll. Für die Ministerin genießt der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt „oberste Priorität“, weshalb ihr Ressort derzeit Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens prüft. „Eine Maßnahme, die wir umsetzen wollen, ist die Einführung des Zustimmungsprinzips ‚Nur Ja heißt Ja'“, bekräftigte Sporrer.
Die geplante Gesetzesänderung würde einen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung bedeuten: Gerichte müssten künftig nicht mehr nachweisen, dass sich ein Opfer aktiv gewehrt oder seinen Widerstand deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Stattdessen rückt die Frage nach der expliziten Einwilligung in den Mittelpunkt des Verfahrens. Aktuell gilt in Österreich das „Nein heißt Nein“-Prinzip, wonach sexuelle Handlungen nur dann strafbar sind, wenn das Opfer aktiv widerspricht oder sich zur Wehr setzt.
Mit dieser Reform würde Österreich einem internationalen Trend folgen: Bereits 14 EU-Länder wie Schweden, Spanien, Dänemark und Portugal haben das Zustimmungsprinzip eingeführt und stellen sexuelle Handlungen ohne ausdrückliche Zustimmung unter Strafe. Dort genügt die Abwesenheit eines „Ja“, um eine Straftat anzunehmen. Das Zustimmungsprinzip soll als wesentlicher Bestandteil in den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen einfließen, der gegenwärtig ausgearbeitet wird und bis Jahresende vorliegen soll.
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Niedrige Verurteilungsquote als Problem
Die Reform zielt auch darauf ab, die derzeit niedrige Verurteilungsquote bei Sexualdelikten zu erhöhen. Laut Sporrer besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen der Zahl der Anzeigen und tatsächlichen Verurteilungen. Die Justizministerin sieht in der Gesetzesänderung eine Möglichkeit, die Chancen auf eine Verurteilung zu verbessern und damit mehr Gerechtigkeit für Betroffene zu schaffen.
Ausbau von Gewaltambulanzen
Parallel dazu setzt die Justizministerin auf den flächendeckenden Ausbau von Gewaltambulanzen. Diese Einrichtungen leisten nach Sporrers Einschätzung unverzichtbare Dienste für Betroffene: Sie bieten schnelle und unbürokratische Hilfe und sichern gleichzeitig Beweismittel so, dass sie vor Gericht Bestand haben – ein entscheidender Faktor für spätere Strafverfahren, wie die Ministerin erläutert.
Umstrittenes Gerichtsurteil
Zu einem aktuellen Urteil, bei dem alle zehn Angeklagten vom Vorwurf der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und geschlechtlichen Nötigung eines damals zwölfjährigen Mädchens freigesprochen wurden, äußerte sich Sporrer auf Anfrage von oe24 zurückhaltend. Als Justizministerin wolle sie die Entscheidungen der unabhängigen Rechtsprechung nicht kommentieren. Dennoch betonte sie, dass sie „die große Betroffenheit und das öffentliche Interesse an dem Fall gut nachvollziehen“ könne.
Die SPÖ-Frauen kommentierten das umstrittene Urteil mit den Worten: „Scham muss die Seiten wechseln.“ Auch FPÖ-Chef Herbert Kickl zeigte sich angesichts der Gerichtsentscheidung „fassungslos“.
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Sporrer unterstrich: „Der Schutz vor Gewalt begleitet mich schon mein ganzes berufliches Leben und ist mir daher auch als Justizministerin ein zentrales Anliegen.“