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Energiekonflikt

Slowenische Millionenforderung: Bosnien droht Stromrechnung in Millionenhöhe

Slowenische Millionenforderung: Bosnien droht Stromrechnung in Millionenhöhe
(Foto: Pexels)
5 Min. Lesezeit |

Ein jahrzehntelanger Rechtsstreit um jugoslawisches Erbe belastet Bosnien-Herzegowina. Hinter verschlossenen Türen tobt seit Jahren ein Rechtsstreit, dessen Wurzeln tief in die Zeit des sozialistischen Jugoslawiens zurückreichen.

Das slowenische Unternehmen Elektrogospodarstvo Slovenije (EGS) aus Maribor kämpft vor internationalen Gerichten um die Früchte seiner einstigen Investitionen in Bosnien-Herzegowina – und um viel Geld.

Die Vorgeschichte reicht in die Ära der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien zurück: EGS hatte damals in den Bau des Kraftwerks RiTE Ugljevik investiert und sich dadurch Anspruch auf Stromlieferungen gesichert. Mit dem Ausbruch der Jugoslawienkriege 1991 wurden diese Lieferungen jedoch eingestellt. Nach jahrelangem Stillstand entschloss sich das slowenische Unternehmen 2014 zu einem entschiedenen rechtlichen Vorgehen und leitete gleich zwei Schiedsverfahren ein – eines gegen RiTE Ugljevik vor einem Schiedsgericht in Belgrad und ein zweites gegen den Staat Bosnien-Herzegowina vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington.

In beiden Verfahren verfolgte EGS im Wesentlichen dieselben Ansprüche: Entschädigung für den nicht gelieferten Strom, Rückerstattung der Investitionen samt aufgelaufener Zinsen. Obwohl die Verfahren getrennt geführt wurden, fußen sie auf demselben Sachverhalt – slowenisches Kapital floss in den Aufbau von Ugljevik, ohne dass die Investoren jahrelang irgendeine Rendite daraus ziehen konnten.

Belgrader Teilerfolg

Das Belgrader Schiedsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen – mit gemischtem Ausgang. Wie die Staatsanwaltschaft von Bosnien-Herzegowina, die für die Vertretung des Landes vor internationalen Gerichten zuständig ist, mitteilt, konnte EGS einen Teilerfolg verbuchen. „In Zahlen ausgedrückt wurden etwa 90 Prozent der Forderungen von EGS abgewiesen. Allerdings wurde der Anspruch auf Schadensersatz für nicht gelieferten Strom im Zeitraum vom 12. Juni 2011 bis zum 31. Dezember 2021 samt Hauptforderung und Zinsen anerkannt“, bestätigt die bosnische Staatsanwaltschaft gegenüber Forbes BiH.

Die Widerklage von RiTE Ugljevik, mit der die slowenischen Ansprüche angefochten werden sollten, wurde vollständig abgewiesen. Während die Details der Vereinbarung nicht vollständig öffentlich bekannt sind, kam es am 1. Februar 2024 zur entscheidenden Wende: RiTE Ugljevik begann, ein Drittel seiner Stromproduktion zu Marktpreisen an EGS zu liefern. „Dies entspricht der ursprünglichen Selbstverwaltungsvereinbarung über die EGS-Investitionen in RiTE Ugljevik, die durch spätere Vereinbarungen präzisiert wurde“, erläutert die Staatsanwaltschaft.

Während ein Teil des Rechtsstreits vor dem Belgrader Schiedsgericht nun beigelegt ist, schwebt das zweite – potenziell weitaus gefährlichere – Verfahren in Washington weiterhin wie ein Damoklesschwert über Bosnien-Herzegowina, auch wenn es derzeit ruht. Das ICSID stellte am 18. Mai 2020 seine Zuständigkeit für den Fall fest, setzte das Verfahren jedoch auf Antrag beider Parteien aus, bis das Belgrader Schiedsverfahren abgeschlossen ist. Inzwischen wurde die Aussetzung bis zum 31. Oktober 2025 verlängert.

Millionenschwere Folgen

In der Zwischenzeit laufen Verhandlungen zwischen den Streitparteien. Die bosnische Staatsanwaltschaft verfolgt die Entwicklungen mit wachsamem Auge. „Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die offenbar auch vom ICSID-Schiedsgericht geteilt wird, würde die vollständige Umsetzung der Entscheidungen aus dem kommerziellen Schiedsverfahren das Investitionsschiedsverfahren gegenstandslos machen“, heißt es in der offiziellen Stellungnahme der Behörde.

Auf die Frage nach der genauen Höhe der Verpflichtungen von RiTE Ugljevik gegenüber der slowenischen Seite – in Medienberichten war von 127 Millionen Konvertiblen Mark (etwa 65 Millionen Euro) für den Zeitraum 2022-2024 die Rede – hält sich die Staatsanwaltschaft bedeckt: „Die Verhandlungen dauern an, und alle offiziellen Zahlen, die wir derzeit nennen könnten, sind bereits öffentlich. Genauere Informationen können erst nach Abschluss des Verhandlungsprozesses bekanntgegeben werden.“

Die Bevölkerung der Republika Srpska, einer der beiden Entitäten Bosnien-Herzegowinas, reagiert zunehmend sensibel auf drohende Millionenschäden für den Staatshaushalt und zieht vermehrt Parallelen zum Fall der Firma „Viadukt“, bei dem die Republika Srpska einen kostspieligen Prozess verlor. RiTE Ugljevik weist solche Vergleiche jedoch entschieden zurück: „Die Leitung von RiTE Ugljevik unternimmt gemeinsam mit dem Mutterunternehmen und der Regierung der Republika Srpska alle möglichen Schritte, um in erster Linie unser Unternehmen und darüber hinaus die Energiesicherheit der Republika Srpska zu schützen.

Jeder Vergleich mit dem ‚Fall Viadukt‘ ist sowohl unangemessen als auch unzutreffend, da es sich um zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte ohne Berührungspunkte handelt“, teilte das Unternehmen Forbes BiH mit.

Sollte keine endgültige Einigung erzielt werden und das Schiedsverfahren vor dem ICSID wieder aufleben, könnte Bosnien-Herzegowina mit weiteren Millionenforderungen konfrontiert werden – diesmal vor einem internationalen Tribunal, dessen Entscheidungen bindenden Charakter haben. Das ICSID bestätigt, dass das Verfahren derzeit ausgesetzt ist, betont jedoch, dass es sich um eine „vorübergehende Maßnahme auf Antrag der Parteien“ handelt, während Möglichkeiten einer gütlichen Einigung ausgelotet werden.

Das slowenische Unternehmen EGS möchte den Fall gegenüber Forbes BiH nicht im Detail kommentieren und verweist auf das formal noch laufende Schiedsverfahren vor dem ICSID. „Da das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können wir keine weiteren Details erörtern. Alle derzeit öffentlich zugänglichen Informationen finden Sie auf der offiziellen Website des ICSID“, erklärte EGS unter Verweis auf das internationale Rechtsverfahren und bestehende Vertraulichkeitspflichten.

Vorerst scheinen alle Beteiligten die Tragweite der Situation zu erkennen. Während konkrete Zahlen hinter diplomatischen Formulierungen verborgen bleiben, steht eines fest: Die zu lange vernachlässigten Altlasten des jugoslawischen Erbes werden nun eingefordert – mit Zinsen. Es geht um Kilowattstunden, Millionenbeträge und staatliche Reputation. Sollten die Verhandlungen erfolgreich verlaufen, könnte ein Kompromiss die politischen und finanziellen Folgen abmildern.

Scheitern sie hingegen, werden letztlich die Steuerzahler Bosnien-Herzegowinas die Rechnungen aus der Vergangenheit begleichen müssen.

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KO KOSMO-Redaktion
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