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So bekommt ihr die österreichische Staatsbürgerschaft

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(FOTO: iStock)

Die Zahl der Einbürgerungen steigt. Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf verschiedenste Arten erlangt werden. Neben dem Erwerb durch Abstammung, kann man sie auch bei den zuständigen Behörden beantragen. Um einen Antrag stellen zu können, müssen in jedem Fall die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt werden und so funktionert’s.

1. Voraussetzungen

Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen!

  • Nachweis von Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung, der Grundprinzipien und der österreichischen Geschichte.
  • Nachweis von Deutschkenntnissen (B1-Niveau).
  • Zehnjähriger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich.
  • Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts: Die Richtsätze (Stand 2022) gemäß § 293 ASVG betragen für eine Einzelperson: 1.030,49 Euro für Ehepaare/eingetragene Partner im gemeinsamen Haushalt: 1.625,71 Euro und für jedes Kind zusätzlich:159 Euro.
  • Ausscheiden des Staatsbürgerschaftswerbers aus dem bisherigen Staatsverband.
  • Gesamtverhalten des Staatsbürgerschaftswerbers (Integration, Bekenntnis zu den Grundwerten, kulturelles Leben, etc.)

2. Zusicherung auf Staatsbürgerschaft


Wenn der Prozess der Antragsstellung durch ist und alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt wurden, so wird vonseiten Österreich zunächst eine Zusicherung ausgestellt. Diese erhalten Personen, die nicht staatenlos sind oder die durch den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht automatisch verlieren.

Durch die Zusicherung der österreichischen Staatsbürgerschaft erhält man einen Rechtsanspruch auf die spätere Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit der Zusicherung wird den Fremden vor allem auch das Ausscheiden aus ihrem bisherigen Staatsverband erleichtert.

Mit der Zusicherung wird dann bei den zuständigen Behörden des Herkunftslands ein Nachweis über das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband angesucht. Scheidet eine Partei innerhalb der Zweijahresfrist nicht aus ihrem früheren Staatsverband aus, verliert der Zusicherungsbescheid seine Wirksamkeit.

Erleichterung für EU-Bürger
Während Drittstaatsangehörige erst mit der Erbringung des Nachweises über das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband eine Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen können, so verläuft der Prozess für EU-Bürger und einige andere Staaten verkürzt.

Da das EU-Gesetz es nicht erlaubt, dass ein Staatsbürger eines der Mitgliedsstaaten in irgendeiner Weise staatenlos wird – wie dies, zwischen Ausscheiden und Verleihung kurzfristig bei Drittstaatsangehörigen der Fall ist – kann EU-Bürgern schon mit dem Ansuchen auf Verzicht der bisherigen Staatsbürgerschaft die österreichische verliehen werden.

Dies bedeutet für, zum Beispiel, kroatische Staatsbürger, dass diese mit der Zusicherung bei den zuständigen Behörden der Republik Kroatien das Ausscheiden beantragen und mit einer Bestätigung über dieses Ansuchen für Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft einreichen können.

3. Prüfung ablegen

Der Nachweis von Grundkenntnissen der demokratischen Ordnung, der Grundprinzipien und der österreichischen Geschichte, muss mit einer Prüfung abgelegt werden. Diese findet im jeweiligen Bundesland statt, in dem ihr einen Wohnsitz habt.

Nach Antragstellung bekommt der Staatsbürgerschaftswerber mindestens acht Wochen vor dem Prüfungstermin alle Informationen zum Prüfungsort, Prüfungstermin und Prüfungsstoff.

4. Gelöbnis

Vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft muss grundsätzlich vor der zuständigen Behörde folgendes Gelöbnis mündlich abgelegt werden:


„Ich gelobe, dass ich der Republik Österreich als getreuer Staatsbürger angehören, ihre Gesetze stets gewissenhaft beachten und alles unterlassen werde, was den Interessen und dem Ansehen der Republik abträglich sein könnte und bekenne mich zu den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft.“

5. Verleihung der Staatsbürgerschaft

Nach vorgelegten Dokumente und Urkunden, Prüfung des Antrags und nach Vorlage der positiven Staatsbürgerschaftsprüfung bekommt man ein Bescheid der zuständigen Landesregierung über die Zusicherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Mit diesem Zusicherungsbescheid soll das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband erleichtert werden. Für das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband hat der Staatsbürgerschaftswerber zwei Jahre Zeit.

Zeitweise Doppelstaatsbürger

Da Doppelstaatsbürgerschaften in Österreich vom Gesetz her vermieden werden sollen, müssen die betroffenen Personen innerhalb einer gesetzlichen Frist (zwei Jahre) einen Nachweis über das Ausscheiden erbringen. Insofern dies nicht möglich ist, ist man dazu verpflichtet zu beweisen, dass die dafür erforderlichen Handlungen nicht möglich oder zumutbar waren.

Anschließend bekommt ihr den schriftlichen Bescheid der zuständigen Landesregierung über die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Der Erwerb der Staatsbürgerschaft erfolgt zu dem im Bescheid angegebenen Zeitpunkt.

Weitere Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft findet ihr auf: http://www.staatsbuergerschaft.gv.at/